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2022

07/2022 Weiches Wasser um jeden Preis?


Zurzeit werden in unserer Gemeinde private Wasserenthärtungsanlagen aktiv beworben.
Natürlich liegt es nicht im Interesse der Anbieter die negativen Auswirkungen dieser Anlagen
offenzulegen. Für uns ein Grund, mit einigen zusätzlichen Informationen das Thema
Wasserenthärtung zu beleuchten.
Die verbreitetsten Anlagen funktionieren nach dem Prinzip des Ionenaustausches. Ca+ und
Mg+ Ionen werden gegen Na+ Ionen ausgetauscht. Dieser Prozess erfordert eine große
Wassermenge, um den konzentrierten Kalk in gelöster Form über das Abwasser zu
entsorgen. Der Wasserverbrauch kann sich so verdoppeln und sogar bis auf ein Vielfaches
ansteigen. Aber nicht nur der hohe Wasserbedarf schadet der Umwelt, diesen Anlagen muss
permanent Salz zugeführt werden, um eine Regeneration der Austauschharze herzustellen.
Dieses Salz findet sich zum einen im Abwasser wieder und zum andern führt es zu einem
erhöhten Salzgehalt im Trinkwasser. Es ist für die Zubereitung von Babynahrung ungeeignet
und in den meisten Fällen wird der Grenzwert für eine natriumarme Ernährung
überschritten.
Ein weiteres gesundheitliches Risiko entsteht durch die Gefahr der Verkeimung des
Trinkwassers durch den Betrieb der Anlage. Dieses Hygienerisiko wird häufig unterschätzt.
Eine regelmäßige Wartung der Anlage ist daher dringend anzuraten und stellt neben der
Anschaffung und dem Betrieb einen weiteren Kostenfaktor dar.
Auch andere Enthärtungsmethoden für den häuslichen Gebrauch, wie z. B. die
Umkehrosmose fallen durch einen hohen Wasser- und Energieverbrauch negativ auf. Diese
Anlagen produzieren ein sogenanntes Osmose-Wasser, das in seiner Reinheit wiederum
gesundheitliche Probleme schaffen kann.
Bei physikalischen Enthärtungsanlagen steht oftmals die generelle Wirksamkeit in Frage.
Elektrische oder magnetische Wechselfelder sollen die Kristallisierung von Kalk in eine
nadelförmige Form führen und somit Ablagerungen am Wachsen hindern. Bei Geräten auf
Magnetbasis attestierte eine namhafte Verbraucher-Schutzorganisation nur einer sehr
kleinen Anzahl von getesteten Geräten eine geringe Wirkung.
Unabhängig der Wirkungsweise einer Wasserenthärtung sollte auf eine Zertifizierung der
Anlage geachtet werden. Ein mögliches Prüfinstitut ist z.B. der DVGW (Deutscher Verein des
Gas- und Wasserfaches e.V.)
Als Alternative zu Enthärtungsanlagen in privaten Haushalten, besteht die Möglichkeit einer
zentralen Anlagentechnik durch den Wasserversorger. Zu diesem Thema finden Sie auf der
Webseite der Initiative “Weiches Wasser Lusshardt“ viel Wissenswertes.

www.weicheswasser.org

Natürlich freuen wir uns auch imm
er über Ihren Besuch auf unserer eigenen Homepage.
www.födl.de


Katharina Korrmann
Für die Fraktion der FÖDL
Bleiben Sie gesund!



Nachrufe

2021

12/2021 Nachrufe

04/2021 Schotterfläche Leben einhauchen

 

Hier einige Punkte, welche wir Ihnen besonders ans Herz legen möchten:

 

1)  Wählen Sie möglichst viele einheimische Pflanzen aus. Diese sind an unsere klimatischen Bedingungen oftmals besser angepasst und sind daher i.d.R. robuster und weniger aufwändig in der Pflege als exotische Arten. Zudem sind natürlich auch unsere einheimischen Tierarten auf diese Pflanzen spezialisiert.

2)  Achten Sie ganz besonders auf eine standortgerechte Pflanzung. Die Unterscheidung der zu bepflanzenden Stelle in „sonnig“, „halbschattig“ und „schattig“ ist dabei elementar. Pflanzen für den Schatten werden an einem vollsonnigen Standort i.d.R. kümmern oder eingehen. Möchten Sie dagegen beispielsweise einen Salbei pflanzen, kann dieser gar nicht zu viel Sonne abbekommen. Achten Sie daher auf die Standortangabe. Aber keine Sorge; es gibt für jeden Standort schöne, pflegeleichte und insektenfreundliche Pflanzen.

3)  Auch der Wasserbedarf ist zu beachten. Zwar kommen die meisten Gehölze schon nach wenigen Jahren ohne zusätzliches Gießen aus, jedoch sieht dies bei Stauden etwas anders aus. Daher nehmen Sie auch hier die Angabe zum Wasserbedarf ernst. Hier können Sie bereits mit trockenheitsverträglichen Arten den Grundstein legen um später weniger Zeit für´s Wässern investieren zu müssen.

4)  Nutzen Sie torffreies Substrat. In den meisten Pflanzenerden wird Torf beigemischt. Der Abbau von Torf ist jedoch in höchstem Maße klimaschädlich! (Siehe dazu auch unseren Artikel zu Pflanze des Jahres 2020 – dem Fieberklee.)

Es gibt viele Alternativen zu Torf, nur leider muss man im Handel meist ein bisschen suchen bzw. nachfragen. „Torffrei“ heißt das Gebot der Stunde!

5)  Möchten Sie den Wuchs von „Unkräutern“ hemmen, können Sie dies beispielsweise mit Bodendeckern erreichen. Es gibt zahlreiche bodendeckende Arten für jeden Standort. Diese Methode ist meist auch kostengünstiger als das Abdecken mit Rindenmulch. Zudem senkt Rindenmulch den ph-Wert im Boden, was von manchen Pflanzen nicht vertragen wird. Zu erwähnen ist jedoch, dass die meisten Wildbienenarten offene Flächen (ohne Rindenmulch, ohne Pflanzen und natürlich ohne Schotter) zur Nistplatzsuche benötigen.

6)  Formgebung; Fangen Sie bei der Pflanzenauswahl am Besten bei den Gehölzen an. Diese prägen in besonderem Maß das Erscheinungsbild Ihres Grundstückes. Die weitere Bepflanzung baut auf dieser Struktur auf.

7)  Um für die Insekten ganzjährig Nektar und Pollen anzubieten, sollte auch möglichst immer etwas blühen. Achten Sie deshalb auch auf den Blühzeitpunkt. Jedoch gilt auch hier: Ein nicht-blühender, grüner Garten ist besser als jede Schotterfläche!

8)  Geben Sie einfach blühenden Pflanzen immer den Vorrang. Gefüllte Blüten können zwar recht imposant aussehen, bieten jedoch keine Nahrung für Insekten.

 

Wir hoffen Ihnen hiermit eine kleine Starthilfe an die Hand gegeben zu haben.

 

Darüber hinaus finden Sie hier noch eine Tabelle mit ganz besonders empfehlenswerten Pflanzen. Diese Auflistung hat jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Sollten Sie jetzt noch weitere Fragen haben oder konkrete Hilfe benötigen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

 

Gemeinsam lassen wir Oberhausen-Rheinhausen aufblühen!

 

 

Andreas Aumüller

 

für die Fraktion der FÖDL


04/2021 Vorgärten: zu Schade für Kies

Abhilfe für Schottergärten

 

Vorgärten bestimmen den ersten Eindruck und gelten als Visitenkarte des Hauses und der Bewohner. Aber auch der Hauseigentümer soll an der Gestaltung Freude haben.

Spätestens mit der Klarstellung der Landesregierung zu Schottergärten ist jedoch klar: Auch Insekten sollen die als „Grünfläche“ ausgewiesene Fläche ansprechend finden.

Denn die mit Kies bedeckte Fläche bietet für Wildbienen, Schmetterlinge und Co. keine Nahrungsquelle und keinen Lebensraum.

Außerdem heizt sich dieser Bereich im Sommer besonders stark auf und gibt die Hitze auch noch nachts wieder ab. Spätestens seit den hochsommerlichen Temperaturen der letzten Jahre ist klar, dass wir gegensteuern müssen.


Steingärten sieht man seit einigen Jahren dennoch immer häufiger. Der Grundgedanke dazu ist wohl der vermeintlich geringe Pflegeaufwand. Doch der Schein trügt. Gärten die in Kiesflächen umgestaltet wurden, wirken nicht nur oft eintönig, sondern erfordern ebenfalls mehr Pflege als zunächst angenommen.


Nach gewisser Zeit bilden sich zunächst Algen und Moose auf den Steinen. Zudem kommt es früher oder später zu einer Schicht aus Staub und Humus über dem Unkrautvlies, wodurch sich verschiedene Unkräuter freudig ausbreiten.


Es ist auch damit zu rechnen, dass Herbstlaub zwischen dem Kies liegen bleibt und ebenfalls abgesammelt werden muss. (Bei einem üppig bepflanzten Beet darf sich das Laub hingegen zwischen den Pflanzen verstecken und dort auf natürliche Weise seine wertvollen Nährstoffe wieder an den Boden abgeben.)


Aufgrund der insgesamt negativen ökologischen Auswirkungen sind seit dem 31.07.2020 Schottergärten in Baden-Württemberg verboten (Biodiversitätsstärkungsgesetz).


Wer jetzt seine Kiesflächen wieder begrünen möchte, kann mit der richtigen Pflanzenauswahl den bevorstehenden Arbeitsaufwand bereits grundsätzlich sehr stark reduzieren. Dies wäre sogar mit zwei Durchläufen pro Jahr machbar.


Am wichtigsten hierbei ist die standortgerechte Wahl von robusten Pflanzen.


Falls Sie sich dazu weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich per Mail an info@födl.de oder persönlich an uns!


Bei Bedarf bieten wir auch eine Beratung vor Ort mit Vorschlägen nach Ihren Wünschen an.


Um Ihnen eine Anregung zu geben sind im Folgenden Beispiele für verschiedene Standorte genannt.

 

Pflanzen für sonnige Standorte:        Salbeiarten, Zitronenthymian, Ysop, immergrüner Gamander, Sedumarten, Steinkraut

& für halbschattige/schattige Standorte: Christrose, Herbstanemone, Mahonie, Storchschnabel

Gehölze:                            Alpenjohannisbeere, Weißdorn, Eibe, Schneebeere

 

Gemeinsam lassen wir Oberhausen-Rheinhausen aufblühen!

 

Andreas Aumüller

 

für die Fraktion der FÖDL

2020

04/2020 Fridays for Future in Zeiten von Corona

 

Unsere Gemeinde und ein großer Teil der Welt sind derzeit im Lockdown. Wir alle haben unsere sozialen Kontakte stark reduziert! Für viele Menschen haben wirtschaftlich harte Zeiten begonnen. Hoffentlich sorgt die Corona Hilfe dafür, dass alle gesund bleiben, ihre Schule weiter machen können, ihre Wohnung nicht verlieren und ihren Arbeitsplatz behalten. Bei dem bald anstehenden Konjunkturprogramm sollten wir ein Auge darauf haben, dass in eine „umwelt- bzw. klimafreundliche & soziale“ Zukunft investiert wird.

Werden Sie aktiv für den Erhalt der Artenvielfalt und einer Umwelt die allen Menschen auf der Erde, auch in der Zukunft, ein Leben inmitten Gottes wunderbarer Schöpfung ermöglicht! Durch die Corona-Beschränkungen geht das persönlich derzeit leider nicht.
Hier ein paar Möglichkeiten sich zu informieren bzw. online einzubringen:

„Fridays For Future“ veranstaltet am 24.4.2020 um 12°° Uhr einen Netzstreik fürs Klima. Wir sind aufgefordert unsere Demoschilder (z.B. Modell Greta aus Pappe selbstgemacht) gut sichtbar in Fenstern, an Briefkästen, am Arbeitsplatz usw. zu platzieren!
Man kann unter diesem Link teilnehmen bzw. seine Teilnahme vorab registrieren: 
https://fridaysforfuture.de/netzstreikfursklima/#mitmachen

Ebenfalls von „Fridays For Future“ wird eine europäische Bürgerinitiative vorangetrieben.
Im Wesentlichen werden hier eine konsequente CO²-Bepreisung zum Schutz der EU-Wirtschaft, ein EU-Grenzausgleichssystem für CO², ein Stopp für Freihandelsverträge mit Staaten die das 1,5°-Ziel nicht einhalten und ein Konzept zur europaweiten Aufklärung über die Auswirkungen des Klimawandels gefordert.
Hier kann man die ECI von "Fridays For Future" unterzeichnen:
https://eci.fridaysforfuture.org/de/

So wie alle größeren (und kleineren) Veranstaltungen fällt natürlich die weltgrößte Spezialradmesse SPEZI bei uns um die Ecke in Germersheim aus. Stattdessen wird es eine virtuelle Veranstaltung am 25. & 26. April im Netz geben. Natürlich ist das nicht das Gleiche wie ein echter Messebesuch. Trotzdem bin ich mir sicher, dass es auf alle Fälle wieder viel SPEZIelles rund ums Fahrrad zu sehen (und hören) geben wird.
Link zur virtuellen Messe:
https://www.spezialradmesse.de/

Hier noch zwei Buchempfehlungen für die ruhigen Stunden zu Hause:

"Wenn nicht jetzt wann dann?" ist der Titel von Harald Leschs neustem Buch.
Untertitel: "Handeln für eine Welt, in der wir leben wollen".
Ich habe einige Jahre an der Planung eines Kernkraftwerks mitgearbeitet. In dieser Zeit war das Projekt Desertec bei Kollegen in aller Munde. Insgeheim haben viele von uns gehofft bei so etwas wirklich großartigem mitmachen zu dürfen! Daher ist mein persönliches Lieblingskapitel: "Strom aus der Wüste" ein Interview mit Franz Trieb, in dem letzterer die Chancen solarthermischer, grundlastfähiger Kraftwerke im Norden Afrikas erläutert. Wie ich finde ein europäisches Projekt für die Konjunkturmaschine nach Corona!

"Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen" von Ulrike Herrmann.
Räumt auf mit Mythen über Ludwig Erhard und der Deutschen Bundesbank. Erklärt warum Adenauer durch kluges Ignorieren der Ideen seines Wirtschaftministers Ludwig Erhard einen wirtschaftlichen Aufschwung ermöglicht hat (u.v.m.). Besonders beeindruckend fand ich das Kapitel "Ein Kontinent zerstört sich selbst: Die Eurokrise". Es hat mir geholfen die Forderung des italienischen Premierministers Conte nach "Corona Bonds" zu verstehen.

Text: Lars Benke (FÖDL)



03/2020 Blume des Jahres

Blume des Jahres 2020: Fieberklee

01/2020 Neujahrsempfang der FÖDL


Verehrte Einwohnerschaft,

am 26. Januar war die Bevölkerung wieder zum traditionellen Neujahrsempfang der FÖDL, dieses Mal im festlich und liebevoll dekorierten Saal des Kath. Pfarrgemeindehauses St. Laurentius, eingeladen.
Zur Begrüßung wurden Sekt und verschiedene Getränke gereicht. Nicht fehlen durfte natürlich auch das Büfett mit vielen leckeren Häppchen zur Stärkung. Die Helferinnen des Freundeskreises hatten sich auch in diesem Jahr wieder an Raffinesse und Einfallsreichtum übertroffen.

Thomas Zieger begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste. Darunter Bürgermeister Martin Büchner, Ortsvorsteher Karl Riegel, sowie Vertreter von Schule, Kindergarten und Feuerwehr, nicht zuletzt auch Vertreter von Gemeinderatsfraktionen. Er bedankte sich mit den Worten: "Schön, dass Sie sich für uns Zeit genommen haben, um gemeinsam das neue Jahr 2020 zu begrüßen.". Er dankte den zahlreichen Helfern im Hintergrund, die in vielfältiger Form zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben. Bevor er sich dem Jahresrückblick zuwandte, bat er um eine Schweigeminute für die uns nahestehenden Verstorbenen Josef Zieger und Angelika Seitz.

Ein guter Brauch ist es, Rückblick auf die wichtigsten Punkte des vergangenen Jahres zu halten. Zu erwähnen wären:

Die Wahlen zum Gemeinde- und Ortschaftsrat

Dabei wurde die FÖDL mit über 28% der Stimmen zweitstärkste Gemeinderatsfraktion. Wir erreichten 7 Sitze und stellen mit Thomas Zieger den 2. Bürgermeisterstellvertreter. Beim Ortschaftsrat wurden wir mit 59% wiederum stärkste Fraktion. Wir erreichten 4 Sitze und stellen weiterhin mit Karl Riegel den Ortsvorsteher. Ein großer Vertrauensbeweis der Wähler nach 30 Jahren Gemeinderatszugehörigkeit.

Die Infoabende und die Öffentlichkeitsarbeit für die Bevölkerung.
Die Mitwirkung bei Pflegemaßnahmen des BUND auf unserer Gemarkung.

Danach ging er über zu den Planungen für 2020
FÖDL Infoabende
Gemarkungswanderungen
Gemeinsamer Ausflug
Gemeinsame Aktionen mit BUND

Öffentlichkeitsaktionen, sofern erforderlich

Freundschaften treu bewahren


Besonders wichtige Themenbereiche in der Gemeinderatsarbeit für die Zukunft

Betreuung der Kinder

weiterer Ausbau der Pflegeinfrastruktur

Erhalt einer liebens- und lebenswerten Umwelt

Erhalt/Ausbau des Bildungsstandortes als Gemeinschaftsschule

innerdörfliche Entwicklung/Schaffung von Wohnraum

Verschönerung der Ortsmitte durch bauliche Maßnahmen

Verringerung von Belastungen ausgehend vom Verkehrslandeplatz Speyer

Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes

sichere Querungsmöglichkeiten der Straßen, vor allem an den Ortseingängen

Verkehrsberuhigungskonzepte

größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung beim Rückbau des Kernkraftwerkes

Gefahrenausschluss bei Betrieb/Ausbau des US Armee Gefahrstofflagers Germersheim

Pflege der Bäume/Heckenerhalt

Integration und Unterbringung in der Gemeinde lebende Flüchtlinge

Als nächstes erläuterte er die Schwerpunkte zum Haushalt. Wegen des großen Umfanges der Maßnahmen ging er darauf nur punktuell ein und verwies auf die ausführliche Haushaltsrede der FÖDL, veröffentlicht im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage. Interessierte Bürger haben die Möglichkeit sich dort im Detail zu informieren.


Bevor Thomas Zieger das Büfett eröffnete, richtete er noch einige Worte der Besinnung an die Anwesenden.

Zitat: Welche Abenteuer hältst Du wohl für uns bereit, Du neues Jahr?
Der Anbruch einer neuen Zeit
birgt immer auch die Hoffnung auf viel Gutes.
Vertrau darauf und sei dann guten Mutes!
Nach seinem Schlusssatz "Immer Hoffnung und Mut für euch alle", ging man dann zum persönlichen Meinungsaustausch über. Dabei fanden auch die aufgetischten leckeren Köstlichkeiten regen Zuspruch.

Wir danken den Anwesenden herzlichst für ihr Kommen.



2019

11/2019 Radverkehrskonzept Oberhausen-Rheinhausen


Für die Entwicklung des Radverkehrskonzepts Oberhausen-Rheinhausen lädt das beauftragte Planungsbüro VAR+ aus Darmstadt alle Interessierten zu einer gemeinsamen Befahrung am Samstag, den 16. November 2019 ein. Der Treffpunkt ist um 14 Uhr im Foyer des Rathauses Oberhausen-Rheinhausen, wo das Projekt kurz vorgestellt wird. Auch besteht dort die Möglichkeit, ein Lastenrad Probe zu fahren. Die anschließende Befahrung ist bis 16 Uhr anberaumt und bietet die Gelegenheit, vor Ort über Handlungsschwerpunkte ins Gespräch zu kommen.

Im Rahmen der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde darüber hinaus herzlich eingeladen, sich am Planungsprozess zu beteiligen. Es können per E-Mail
radverkehr@oberhausen-rheinhausen.de ab sofort Ideen, Vorschläge und Wünsche zum Radverkehr direkt an die zuständige Stelle eingereicht werden. Das Planungsbüro VAR+ steht ebenso per Telefon unter 06151 – 10 19 10 5 oder E-Mail unter kontakt(@)varplus.de für Sie zur Verfügung.

Ziel des Radverkehrskonzeptes ist es eine komfortable Radverkehrsinfrastruktur sowohl für schnelle Berufspendler als auch für Schüler, Einkaufsradler und Ungeübte zu schaffen.

Bei gutem Wetter werden vor dem Rathaus (Adlerstraße 3, 68794 Oberhausen-Rheinhausen), sonst im Foyer des Rathauses, Anregungen entgegengenommen und Fragen zum Rad- und Fußverkehr in Oberhausen-Rheinhausen beantwortet. Auch die Möglichkeiten der Nutzung von Lastenrädern im Alltagsverkehr soll vorgestellt werden, mit der Möglichkeit eine Probefahrt mit einem Lastenrad zu machen. Anschließend sind alle Interessierten herzlich eingeladen, sich einer gemeinsamen Befahrung durch den Ort anzuschließen, die das Planungsbüro durchführt, um Handlungsschwerpunkte und mögliche Maßnahmen herauszuarbeiten.



09/2019 Demo Tour “Fridays for Future”


Während unseres gesamten Aufenthalts in London ab Mitte April hatte eine Gruppe von Umwelt- Aktivisten "Extinction Rebellion" (kurz: "XR") im Stadtzentrum durch Aktionen zivilen Ungehorsams den Fahrzeugverkehr weitestgehend lahmgelegt. Das hat uns schwer beeindruckt. Als dann der Aufruf von Fridays for Future an alle „Zusammen fürs Klima" zu streiken kam, war uns klar - da müssen wir mitmachen!

Bei unserer Anreise nach Heidelberg saßen schon die ersten Schüler mit den obligatorischen Pappschildern mit im Bus. Wir trafen um 10:30 Uhr auf der Parkanlage vor der Stadtbücherei Heidelberg ein. Bis zum offiziellen Beginn der Demo um 11.00 Uhr war der Park zu gleichen Teilen mit Schülern und Erwachsenen gut gefüllt. Die Veranstalter hatten ein Podium errichtet und haben uns Neulingen zunächst die gängigsten „FFF“- Parolen beigebracht. Hier ein paar Beispiele:

 

What do we want?

Climate Justice!

When do we want it?

Now!


We are unstoppable –

Another world is possible!


I say Climate, you say Justice:

CLIMATE JUSTICE! CLIMATE JUSTICE!


Wir sind hier,

Wir sind laut!

Weil ihr uns

die Zukunft klaut! 

 

Nachdem die „Vorturnerin“ mit uns zufrieden war, führte eine Jugendlaien-Theatergruppe eine auf die Klimakrise angepasste Version von Udo Lindenbergs Lied "Wir ziehen in den Frieden" auf. Offensichtlich war die Straße, auf der wir unseren Demonstrationszug beginnen wollten, schon voll mit Demonstranten, die gar keinen Platz mehr vor der Bibliothek gefunden hatten. Daher zog sich der Aufbruch etwas in die Länge. Während des gesamten Marsches sorgte eine Trommlergruppe in rosa Kostümen in Heidelbergs engen Gassen für gute Laune. Die unbändige Begeisterung, Kraft und Ausdauer der Schüler war so ansteckend, dass auch wir die Parolen mit schrien. Je mehr wir uns dem historischen Stadtzentrum näherten, desto heißer wurde die Stimmung. Selbst beim "Wer nicht hüpft, der ist für Kohle", haben wir mitgemacht. Auf dem Marktplatz vor der Kirche um ca. 13.00 Uhr, gab es noch eine Abschlusskundgebung. 

Nach einem kleinen Mittagsessen machte ich mich mit der Deutschen Bahn auf den Weg nach Mannheim.

 Dort hatte ich mich mit meiner Familie für die Demonstration um 17°° Uhr vor dem Bahnhof verabredet. Sowohl der Bahnhofsvorplatz, als auch die Taxistände waren mit Demonstranten gefüllt. Der Demonstrationszug machte sich zunächst über die Straßenbahngleise und dann auf der rechten Fahrbahn auf in Richtung Wasserturm. Am Wasserturm angekommen, sah man eine beeindruckende Menschenmenge, die vom Hauptbahnhof bis weit in die Planken hineinreichte.


Mein Fazit:

Die Vormittagsdemonstration in Heidelberg war durch die vielen Schüler und den Zug durch die Altstadt deutlich lebhafter und stimmungsvoller! Auch wir Neulinge wurden besser vom Veranstalter vorbereitet. 

In beiden Städten aber waren die unzähligen Menschen beeindruckend und faszinierend, die sich aufmachten, um gegen die Zerstörung unserer Erde zu demonstrieren.

 

Videoclip der HD Demo von Lars Benke:
https://youtu.be/f3wAV6ldftc


Text & Standbild: Lars Benke


09/2019 Sag´ „NEIN“ zur gezüchteten Knospenheide –

nur die einfache Besenheide nützt der Umwelt!


Jetzt beginnt bald wieder die Zeit, in der überall Erika- / Heidepflanzen zu sehen sind. Wir schmücken damit Blumenkübel, Gärten und Gräber. Sowohl die Sommerheide (Calluna vulgaris) als auch die Winterheide (Erica carnea) sind dabei hervorragende Bienenweiden und ungeahnt wertvoll für die Insektenwelt. Ihr Nektargehalt ist sogar mit dem des Lavendels vergleichbar!

Leider sind aber die im Handel angebotenen Heidegewächse zum größten Teil als Knospenheide gezüchtet. Das bedeutet, dass sich deren Blüte nicht öffnet. Die Farbenpracht hält damit zwar bedeutend länger an, jedoch ist die Pflanze ökologisch völlig nutzlos und zum Wegwerfprodukt verkommen.

Bitte kaufen Sie daher vorwiegend aufblühende Sorten mit einfachen (ungefüllten) Blüten.

 Bienen und andere Insekten werden Ihnen dankbar sein! Zudem sind die blühenden Sorten ein echter Blickfang – da macht Umweltschutz richtig Spaß.

Die Besenheide wurde übrigens auch zur Pflanze des Jahres 2019 gekürt. Diese Auszeichnung weißt ebenfalls auf den hohen ökologischen Wert der Heide hin und soll zudem auf die durch den Klimawandel zurückgehenden Bestände in der Natur aufmerksam machen.

Helfen Sie also der „echten“ Heide und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag für die Umwelt! Erfreulicherweise sind die bienenfreundlichen Heidepflanzen auch bei den ortsansässigen Blumenhändler/Floristen teilweise vorrätig. Auf Anfrage besteht jedoch auf jeden Fall die Möglichkeit aufblühende und ungefüllte Pflanzen der verschiedenen Sorten (also auch in Ihrer Wunsch-Farbe) dort zu bestellen.

Empfehlenswerte Sorten der Besenheide sind z.B. „Hammondii“ (weiß), „Dirry“ (lilarosa), „Carmen“, „Allegro“ oder „Con Brio“ (purpurrot),  „Darkness“ (rotviolett), „Arabella“ (rot), „Silver Knight“ (lilarosa Blüte mit silbrigem Laub), „David Hagenaars“ (rosa Blüte mit gelbem Laub).


Wer sich unsicher ist oder eine Blüte in den Wintermonaten bevorzugt kann auch gerne auf die Winterheide (Erica carnea) zurückgreifen. Diese wurde leider ebenfalls durch die als Knospenheide gezüchtete Calluna-Sorten im Handel stark verdrängt. Die Winterheide bietet aber ebenfalls reichliches Nektar- und Pollenangebot und blüht je nach Sorte von November bis Mai. Die Sorten der Erica carnea sind erfreulicherweise alle bienenfreundlich!



Für die Fraktion der FÖDL     

Andreas Aumüller


05/2019 Radverkehrskonzept für Oberhausen-Rheinhausen


Am 22.10.2018 hatte der Gemeinderat über die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen zu entscheiden.
Für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der FÖDL ist es eine Selbstverständlichkeit diese Idee zu unterstützen!
Der Grundsatz „Rad statt Auto“ kommt dabei nicht nur der körperlichen Fitness, sondern natürlich auch unserer Umwelt zu Gute. Gerade in der heutigen Zeit in der die Menschheit den großen Problemen wie Klimaerwärmung, Flächenversiegelung, Unwetterkatastrophen, Artensterben und vielen weiteren düsteren Prognosen fast hilflos gegenübersteht, wird der Blick auf die vielen kleinen Stellschrauben immer bedeutender. Schon scheinbar kleine Maßnahmen können in der Summe zu großen (positiven wie negativen) Auswirkungen beitragen.
Daher ermutigen wir alle Menschen sich auch im Alltag zur Verantwortung für unsere Erde zu bekennen!
Das Radverkehrskonzept verstehen die Mitglieder/innen der Födl unter diesem Kontext als einen wichtigen Baustein um die richtigen Anreize zu schaffen.
Unser Ziel ist es mehr Bürgerinnen und Bürger dazu zu motivieren die klimafeindlichen Fortbewegungsmittel in der Garage stehen zu lassen. Dies gilt zur Naherholung, aber besonders auch im Alltag!

Um bei der Umsetzung voran zu kommen, wurde in der Sitzung am 20.05.2019 darüber entschieden welches Planungsbüro unsere Gemeinde bei den weiteren Schritten unterstützen wird.
Zwei Unternehmen stellten an diesem Abend ihr Angebot dem Gremium vor. Zur Auswahl standen die Fa. Planersocietät aus Karlsruhe und VAR+ aus Darmstadt. Der Leistungsumfang beider Angebote war dabei beinahe identisch.
Das Büro Planersocietät aus Karlsruhe machte insgesamt einen professionelleren Eindruck, wobei jedoch auch Herr Petry von VAR+ einen aufschlussreichen Vortrag leistete.
Herr Petry verwies dabei auf die bereits erfolgreich realisierte Planung in Waghäusel (Ortsteil Wiesental) und nannte in diesem Zusammenhang Beispiele für eine gelungenes Radverkehrskonzeption.
Das Büro aus Karlsruhe nannte ebenfalls Referenzgemeinden und zeigte viele Ideen auf. Der Fokus lag hierbei besonders auf der Berücksichtigung der Wünsche der Gemeinde bzw. der Bürgerinnen und Bürger.
Die Punkte Sicherheit und Kommunikation mit den Bürgern beim Angebot der Fa. Planersocietät entsprach dabei genau unseren Vorstellungen.

Das Unternehmen VAR+ schaffte es dagegen nicht die Fraktionsmitglieder der FÖDL zu überzeugen. Ausschlaggebend war dabei auch die Umsetzung in der Nachbargemeinde. Die Verkehrsführung in Wiesental wurde im Gremium in vergangenen Sitzungen sogar auch von anderen Fraktionen mehrfach kritisiert.
Unser Ziel von mehr Sicherheit für den Radverkehr sehen wir darin nicht umgesetzt!
Erwähnenswert ist jedoch auch der günstigere Angebotspreis der Fa. VAR+. Dennoch hätten wir die Mehrausgaben für die Fa. Planersocietät gerne als Investition in die Zukunft betrachtet.
Bezogen auf das Beispiel in Wiesental hätte es für uns sogar eher Sinn gemacht den Betrag ganz einzusparen und in gezielte Maßnahmen nach eigenen Vorstellungen zu stecken anstatt die Situation durch Markierungslinien auf der Fahrbahn zu verschlimmern, wie dies VAR+ vorgeschlagen hat.

Wir bedauern daher sehr dass das – aus unserer Sicht – kompetentere Unternehmen Planersocietät aus Karlsruhe lediglich die Zustimmung der FÖDL erhalten hat.

Um dennoch Verbesserungen für den Radverkehr innerhalb und außerhalb unserer Gemeinde umzusetzen bringen wir uns bei den weiteren Gesprächen weiterhin mit Kreativität, Mut und Blick auf das Gesamtkonzept und die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger ein!

Dabei würden wir uns über Ihre Beteiligung freuen. Falls Sie diesbezüglich Wünsche und Anregungen haben, bitten wir Sie sich ebenfalls bei der Erstellung des Radverkehrskonzept einzubringen.

Gestalten Sie so aktiv mit uns die Zukunft!


Ihre Fraktion der
FÖDL



05/2019

Vorläufiges Wahlergebnis der Gemeinderatswahl 2019:

Bei den Gemeinderatswahlen 2019 hat die FÖDL 21.384 Stimmen (2014: 17.379 Stimmen) erhalten und ist somit mit 28,92 % (+2,62%) die zweitstärkste Fraktion!

Für den Ortschaftsrat haben wir 4.337 Stimmen (2014: 2.949 Stimmen) erhalten und sind mit 59,73 % (2014: 47,00 %) wiederum die stärkste Fraktion!


Wohnbezirk 001 Oberhausen


Bewerber:                  Stimmen:

Zieger, Margita           1.894       Gewählt
Korrmann, Katharina  1.457       Gewählt
Spröhnle, Theresa       1.205      Gewählt
Most, Jochen               984        Gewählt
Schneider, Holger        895
Rätz, Heiko                  882
Ogiamien, Ingrid          881
Maafa, Robert             878
Henkel, Ursula             773
Dahm, Michelle            693
Gutting, Yvonne           644
Gräsel, Birgit                558
Gall, Reiner                   506
Feuerstein, Ruth           451
Benke, Lars                   404



Wohnbezirk 002 Rheinhausen


Bewerber:                     Stimmen:

Zieger, Thomas             2.870  Gewählt
Riegel, Karl                    1.429  Gewählt
Biedlingmeier, Sylvia     1.115 erhält Ausgleichssitz   
Machauer, Anja             1.058
Werner-Wieland, Peter 723
Werle, Lena                   689
Hambsch, Elisabeth       395



Ortschaftsratswahl Rheinhausen

Bewerber:                     Stimmen:

Zieger, Thomas             1.592      Gewählt
Riegel, Karl                    757        Gewählt
Biedlingmeier, Sylvia     616         Gewählt
Brand, Jasmine             581         Gewählt
Werle, Lena                   416
Werner-Wieland, Peter 375


03/2019 Nominierungsversammlung der FÖDL zur Gemeinde- und Ortschaftsratswahl 2019


Am 20.03.2019 trafen sich Freundeskreis, Gemeinderäte, sowie Ortschaftsräte der FÖDL in den Räumen von Wellensiek & Schalk zur Nominierung der Bewerber/innen für die bevorstehenden Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen.
Peter Börzel begrüßte die Anwesenden und bedankte sich für die Bereitschaft, die FÖDL bei den kommenden Wahlen zu unterstützen.
Zu Beginn gedachten wir in einer Schweigeminute unseres verstorbenen Freundes Seppl Zieger.
Danach übergab er das Wort an den Wahlleiter Theo Buggle. Dieser erläuterte den Anwesenden alle wichtigen Punkte zum Ablauf der Wahl und präsentierte eine Vorschlagsliste. Die Liste wurde von den Anwesenden in allen Punkten diskutiert, bevor man mit der Verteilung der Stimmzettel zur geheimen Wahl schritt. Nach Auszählung der Stimmen ergab sich folgende Kandidatenliste:


Für den Gemeinderat Ortsteil

Oberhausen


1. Zieger, Margita Steuerfachgehilfin z. Z. Hausfrau

2. Korrmann, Katharina Med. Fachangestellte
3. 
Schneider, Holger Elektroniker

4. Henkel, Ursula Hausfrau

5. Rätz, Heiko Maschinenbautechniker

6. Dahm, Michelle Sachbearbeiterin

7. Gutting, Yvonne Dokumentationsassistentin
8. 
Most, Jochen  Dipl. Sozialarbeiter
9. 
Ogiamien, Ingrid Angestellte
10. 
Maafa, Robert Arbeiter
11. 
Spröhnle, Theresa Gesundheits- und Krankenpflegerin
12. 
Feuerstein, Ruth Kaufm. Angestellte
13. 
Benke, Lars  Techn. Zeichner
14. 
Gräsel, Birgit Oberamtsanwältin
15. 
Gall, Reiner Produktionsfachkraft i. R.


Für den Gemeinderat Ortsteil

Rheinhausen


16. Zieger, Thomas Polizeibeamter a.D.

17. Riegel, Karl Dipl.Ing. Nachrichtentechnik i.R.

18. Biedlingmeier, Sylvia  Rettungssanitäterin

19. Werner-Wieland, Peter Dipl.Ing. Elektrotechnik

20. Machauer, Anja Lehrerin

21. Werle, Lena Industriekauffrau

22. Hambsch, Elisabeth Immobilienmaklerin



Für den Ortschaftsrat Rheinhausen


1. Zieger, Thomas Polizeibeamter a.D.

2. Riegel, Karl Dipl.Ing. Nachrichtentechnik i.R.

3. Brand, Jasmine Geschäftsleiterin

4. Biedlingmeier, Sylvia  Rettungssanitäterin
5.
Werner-Wieland, Peter Dipl.Ing. Elektrotechnik
6.
Werle, Lena Industriekauffrau


Mit dieser ausgewogenen Mannschaft wird sich die FÖDL wieder dem Votum der Bevölkerung stellen, mit dem Versprechen einer kompetenten und ortsbezogenen Politik, zum Wohle unserer Gemeinde.

Abschließend übergab Theo Buggle das Wort wieder an Peter Börzel. Dieser bedankte sich noch einmal herzlich bei den Kandidaten/innen für ihr Engagement und wünschte viel Erfolg bei den bevorstehenden Wahlen. Mit Stolz wies er auf unsere Frauenquote von 60 % hin und wünschte allen Anwesenden einen guten Heimweg.

 
01/2019  Neujahrsempfang der FÖDL

Verehrte Einwohnerschaft,
am vergangenen Sonntag trafen sich traditionell Gemeinderäte und der Freundeskreis der FÖDL mit Einwohnern und Gästen zum Neujahrsempfang zum Ersten Mal im Foyer von Wellensiek & Schalk, nachdem das Rathausgebäude in Rheinhausen bereits abgerissen wurde. Das Foyer war in gewohnter Weise festlich und liebevoll dekoriert. 

Zur Begrüßung der Gäste wurden Sekt und verschiedene Getränke gereicht. Nicht fehlen durfte natürlich auch das Buffet mit vielen leckeren Häppchen zur Stärkung. Die Helferinnen hatten sich auch in diesem Jahr wieder an Raffinesse und Einfallsreichtum übertroffen.

Thomas Zieger begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste. Darunter befanden sich auch wieder Bürgermeister Büchner, Ortsvorsteher Riegel, sowie Vertreter von Schule und Kindergarten, nicht zuletzt auch Vertreter der CDU Gemeinderatsfraktion. Er bedankte sich mit den Worten: „ schön, dass Sie sich für uns Zeit genommen haben, um gemeinsam das neue Jahr zu begrüßen“.

Bevor er sich dem Jahresrückblick zuwandte, richtete er seinen Dank auch an die zahlreichen Helfer im Hintergrund, welche in vielfältiger Form zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben.

Ein guter Brauch ist es Rückblick auf die wichtigsten Punkte des vergangenen Jahres zu halten. Zu erwähnen wären:

    Die Infoabende der FÖDL.
    Die Veranstaltung mit Petra Grünhaupt zur Erfahrung von Feinfühligkeit und Grünkraft.
    Mitwirkung bei Pflegemaßnahmen des BUND auf unserer Gemarkung.

 
Danach ging er über zu wichtigen Zielen und Herausforderungen für 2019:

    Kommunalwahlen im Mai
    Stärkung der innerdörflichen wohnbaulichen Entwicklung
    Pflegeeinrichtungen für Senioren in der Gemeinde
    Verkehrslandeplatz Speyer (Verhinderung einer Erweiterung für Instrumentenanflug)
    Sichere Fuß- und Radwege in der Gemeinde
    Entwicklung Radverkehrskonzept
    Maßnahmen zur Verkehrs- und Lärmreduzierung
    Belange der Kinder und der Jugend (Betreuung / Schulen)
    Nach dem Desaster Flotzgrün, kein weiterer Geländeverkauf, falls Pläne auftauchen sollten
    Höchstmögliche Sicherheitsstandards beim Rückbau des AKW und seiner Kühltürme
    Sanfte Ausweisung neuer Baugebiete
    Vorrang Innenentwicklung vor Außenentwicklung zur Schonung der Ressourcen
    Beobachtung der Pläne zum Ausbau des Gefahrstofflagers der US Armee in Germersheim
    Gute und nachhaltige Arbeitsplätze
    Kritisches Augenmerk zur Weiterentwicklung des Freizeitzentrums Erlichsee
    Optimierung der ÖPNV-Linien 128 (nach Bruchsal) und 193 ( nach Philippsburg)
    Naturschutzmaßnahmen in der Gemeinde (Pflege von Bäumen und Hecken)
    Erhalt und Schutz der Naherholungsräume in der Gemeinde
    Leitungstrasse Gleichstromanbindung über den Ultranet-Korridor
    Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen

Das Thema Finanzen griff Thomas Zieger unter Verweis auf die Internetseite und die Veröffentlichung der Haushaltsrede im Ortsblatt in diesem Rahmen nicht noch einmal auf. Interessierte können sich in Ruhe unter www.födl.de informieren.

Bevor Thomas Zieger das Buffet eröffnete, richtete er noch einige persönliche Worte der Besinnung an die Anwesenden.

Im Anschluss ging man dann zum persönlichen Meinungsaustausch über. Dabei fanden auch die aufgetischten leckeren Köstlichkeiten regen Zuspruch.

Wir bedanken uns hiermit noch einmal ganz herzlich bei unseren Gäste für ihr Kommen.


01/2019  Stellungnahme zur unechten Teilortswahl

Die Fraktion der Freien Ökologischen Demokratischen Liste spricht sich gegen die Aufhebung der „unechten Teilortswahl“ aus. Nachfolgend unser Beitrag für den Flyer der Gemeindeverwaltung.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 einstimmig die Entscheidung über die Aufhebung der unechten Teilortswahl (UTW) in unserer Gemeinde den BürgerInnen übertragen.

Der Gemeinderat (GR) hat sich zuletzt mehrheitlich und der Ortschaftsrat (OR) einstimmig für die Beibehaltung der UTW ausgesprochen.

Mit der UTW ist gewährleistet, dass entsprechend den Einwohnerzahlen dem Ortsteil Rheinhausen mindestens 7 Sitze und dem Ortsteil Oberhausen mindestens 15 Sitze im GR zustehen.

Diese für beide Ortsteile garantierte Sitzverteilung hat aus Sicht der FÖDL bislang zur Zufriedenheit der BürgerInnen und damit auch zum Zusammenwachsen der beiden Ortsteile beigetragen.

Durch die UTW ist des Weiteren gesichert, dass die BürgerInnen ihre gewählten Vertreter des GR in ihrer Nähe haben und diese oftmals auch persönlich kennen.

Beide Ortsteile sind folglich durch die garantierte Sitzverteilung der UTW  angemessen an den Entscheidungen des Gemeinderates beteiligt.

Um diese Zufriedenheit und Verlässlichkeit auch künftig in beiden Ortsteilen zu wahren, hat sich die FÖDL für die Beibehaltung der UTW ausgesprochen.  

Wir bitten Sie deshalb innigst darum, am 20.01.2019 gegen die Aufhebung der unechten Teilortswahl zu stimmen.

Nein zur Aufhebung der UTW!
2018
04/2018 - Veranstaltung zum Thema "Grünkraft"

Zum 28. April 2018 lud die Fraktion der FÖDL zu einem Wortshop mit Frau Petra Grünhaupt, Heilpraktikerin, in die Kastanienhof-Grundschule ein.

An diesem Termin widmeten wir uns dem spannenden Themenfeld Grünkraft im Zusammenhang mit der menschlichen Sinneswahrnehmung.

Die eingefundene Gruppe interessierter Bürgerinnen und Bürger wurde von Frau Grünhaupt zunächst in einem kleinen Vortrag über die Wahrnehmung bewusster und unbewusster Sinnesreizen im Alltag sensibilisiert.

Im Laufe des Nachmittags erhielten wir durch vielfältige Achtsamkeitsübungen einen veränderten Blick auf unser Umfeld und auf deren Entfaltung in unserer Wahrnehmung.

So wurden die Laute der Vögel und dem Rauschen des Windes Achtung geschenkt. Die wärmenden Strahlen der Sonne auf unserer Haut genossen wir an diesem Tag ebenso wie die Sicherheit des festen Bodens unter unseren Füßen.

Sogar das Naschen einer einzelnen Rosine wurde durch die bewusste Aufmerksamkeit als Geschmackserlebnis empfunden.

Ergänzt durch Anweisungen und Denkanstöße unserer Workshop-Leiterin wurde uns eine unerwartet abwechslungsreiche Auszeit geschenkt.

Auch wenn sich vielleicht einiges banal anhört, empfinden wir es dennoch als wichtig auch einmal anzuhalten und die Welt sowie das eigene Selbst zu spüren. Aus den gemachten Erfahrungen war eindeutig, dass sich daraus Kraft schöpfen lässt und wir stressfreier auf kommende Aufgaben und Herausforderungen reagieren können.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gab es an diesem Tag einiges das sie mitnehmen konnten.

Das Resümee war einstimmig: Das hat gut getan!

Wir danken Frau Petra Grünhaupt für den überraschend vielfältigen Nachmittag und der Teilnehmergruppe für das Interesse!


01/2018 - Neujahrsempfang 2018
Verehrte Einwohnerschaft,

am vergangenen Sonntag trafen sich traditionell Gemeinderäte und der Freundeskreis der FÖDL mit Einwohnern und Gästen zum Neujahrsempfang im Rathaus Rheinhausen. Der Sitzungssaal war wie immer mit viel Liebe dekoriert und auch das obligatorische Glas Sekt stand wieder zur Begrüßung bereit. Nicht fehlen durfte natürlich auch das Buffet mit vielen leckeren Häppchen zur Stärkung.
Thomas Zieger konnte zahlreiche Anwesende begrüßen, darunter Bürgermeister Martin Büchner, Ortsvorsteher Karl Riegel, Vertreter der CDU Gemeinderatsfraktion, sowie Vertreter von Schulen, Kindergarten und BUND Bruhrain.
Er dankte den zahlreichen Anwesenden, dass sie sich die Zeit für den heutigen Empfang genommen hatten. Sein Dank galt aber auch allen Helfern im Hintergrund, die zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben.
Danach gab er einen kurzen Rückblick über die wichtigsten Punkte der FÖDL Gemeinderatsarbeit, aber auch eine Vorausschau über Ziele und Herausforderungen im neuen Jahr.
Die wichtigsten Themenpunkte jetzt und künftig sind:
- Stärkung der innerdörflichen wohnbaulichen Entwicklung.
- Sanfte Ausweisung neuer Baugebiete.
- Schutz des Klimas und Schutz vor schädlichen Einwirkungen, vor allem unter dem Aspekt der Industrieansiedlung auf der Pfälzer Rheinseite mit ihren Abgasen sowie der zu erwartenden Trassierung für die Hochspannungsleitungen bei Anschluss des Konverters.
- Rückbau des AKW Philippsburg unter höchstmöglichem Umweltstandart.
- Augenmerk auf die Pläne des Gefahrenstofflagers Germersheim.
- Reduzierung der Belastungen beim Betrieb des Verkehrslandeplatzes Speyer.
- Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung / Reduzierung von Lärm.
- Sichere Fuß- und Fahrradwege für Kinder und Senioren.
- Seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde
- Belange der Kinder und Jugend.
- Gute und nachhaltige Arbeitsplätze.
- Weiterentwicklung Freizeitzentrum Erlichsee. Kein Geländeverkauf.
- Erhalt von Naherholungsräumen.
- Nach dem Desaster Flotzgrün, wird sich die FÖDL vehement gegen jeden weiteren Geländeverkauf stemmen, sollten hierzu jemals Pläne auftauchen.
- Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV).
- Erhalt der unechten Teilortswahl im Interesse des kleineren Ortsteiles.
- Sanierung / Neubau von Gebäuden und Einrichtungen (z.B. Kindergarten     Rheinhausen / Tullahalle).
- Naturschutzmaßnahmen auf unserer Gemarkung
- Funktionierende Gemeindeverwaltung (Schwerpunkte: Personal, Umstellung der Haushaltspläne auf Doppik-System, Einführung von elektronischen Akten, fortschreitende Digitalisierung.
- Maßnahmen zur Integration der Flüchtlinge.

Auf das umfangreiche Thema Finanzen ging Thomas Zieger in dieser Runde nicht noch einmal explicit ein. Er verwies diesbezüglich auf die Internetseite der FÖDL und die Veröffentlichung der Haushaltsrede im Ortsblatt. Dort können sich Interessierte in Ruhe informieren (www.födl.de oder www.foedl.de).

Pläne für  2018 sind auch wieder eine Gemarkungswanderung unter Führung von Petra Grünhaupt, Unterstützung der Schutz- und Pflegemaßnahmen auf unserer Gemarkung durch den BUND Bruhrain, sowie die konsequente Weiterführung unserer Bürgerinformationsveranstaltungen.

Bevor Thomas Zieger das Wort an Armin Scheurer vom BUND Bruhrain weiter reichte, trug er noch das folgende Neujahrsgedicht vor:

Nimm Dir Zeit zum Träumen, das ist der Weg zu den Sternen.
Nimm Dir Zeit zum Nachdenken, das ist die Quelle der Klarheit.
Nimm Dir Zeit zum Lachen, das ist die Musik der Seele.
Nimm Dir Zeit zum Leben, das ist der Reichtum des Lebens.
Nimm Dir Zeit zum Freundlichsein, das ist das Tor zum Glück.

Armin Scheurer ging zuerst auf den unerwarteten Tod von Werner Heissler ein, dem  ersten Vorsitzenden des BUND Bruhrain. Dieser war die überragende treibende Kraft mit seinen Ideen und Aktionen für die Umwelt und hinterlässt eine große Lücke, die nur sehr schwer zu schließen sein wird. Armin Scheurer warb um tatkräftige Unterstützung bei den anstehenden Pflegemaßnahmen auf unserer Gemarkung. Er betonte, dass man als Helfer nicht zwingend Mitglied des BUND sein muss. Für die Verpflegung wird natürlich immer bestens gesorgt sein.

Im Anschluss ging man dann zum persönlichen Meinungsaustausch über. Dabei fanden auch die aufgetischten leckeren Köstlichkeiten regen Zuspruch.

Wir bedanken uns hier noch einmal herzlich bei unseren Gäste für ihr Kommen.
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2017

02/2017 - Antrag der FÖDL 20.02.2017 bei der Gemeinderatssitzung
TOP Verschiedenes zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2017


Die Freie Ökologische Demokratische Liste - FÖDL - stellt anlässlich der v.g. Sitzung des Gemeinderates zum Betrieb des Verkehrlandeplatzes Speyer nachfolgenden Antrag:

Zum Schutz der Einwohner/-innen vor Gefahren, die vom Betrieb des Verkehrlandeplatzes Speyers ausgehen, fordert die FÖDL die Gemeindeverwaltung auf, beim Betreiber die Einhaltung der mit der Betriebserlaubnis einhergehenden Festlegungen und Auflagen einzufordern.

Konkret geht es um:

1. die Einhaltung der Platzrunde
Seit dem Flugtag 2016 erreichen uns immer wieder Beschwerden von Anwohner/-innen die sich nach unseren Feststellungen zurecht darüber beklagen, dass die festgelegte Platzrunde (die Grenze in Richtung Oberhausen-Rheinhausen verläuft in der Mitte des Rheines) auch bei Übungsflügen, sei es mit Hubschrauber und Kleinflugzeugen nicht eingehalten wird.
So werden die Platzrunden oftmals über die Wohnhäuser in Rheinhausen hinweg insbesondere über die Kleinfeldstraße, Oberdorfstraße, Poststraße geflogen.
Auch sollen die festgelegten Betriebsbeschränkungen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr auch an Wochenenden nicht beachtet werden.
 
Anmerkung:
Anlässlich der Einwohnerversammlung 2016 in Altlußheim wurde seitens der Einwohnerschaft die Lärmbelästigung durch Kleinflugzeuge mehrfach thematisiert. Bürgermeister Beck wurde zum entsprechenden Handeln aufgefordert. Da die Problematik Einhaltung der Platzrunde offensichtlich auch Altlußheim betrifft, bietet sich hier aus unserer Sicht ein gemeinsames  Vorgehen und eine gemeinsame Erklärung an.
 
2. die Einhaltung der festgelegten Anflugsektoren aus südlicher Richtung
Obgleich der Anflugsektor aus südlicher Richtung über unbebautes Gebiet von Oberhausen in Richtung Altrhein vorgesehen ist, erfolgen viele Landeflüge aus südlicher Richtung über den Gartenweg - Weiherweg - Hebelstraße - Stormweg - Kleinfeldstraße -, folglich über die Wohngebiete von Oberhausen-Rheinhausen.
 
Begründung des Antrages:
Es darf nicht hingenommen werden, dass beim Betrieb des Verkehrlandeplatzes Speyer die Gesundheit der Einwohner/-innen unserer Gemeinde durch Nichteinhaltung der Platzrunde oder Nichteinhaltung des Anflugsektors aus südlicher Richtung vermeidbaren Risiken ausgesetzt wird.
Es gilt zu verhindern, dass die Risiken und Belastungen durch Lärm und Abgas beim Betrieb des Verkehrlandeplatzes Speyer verstärkt den rechtsrheinischen Gemeinden aufgebürdet werden.


01/2017 - Neujahrsempfang 2017

Neujahrsempfang der FÖDL


Verehrte Einwohnerschaft,

am vergangenen Sonntag trafen sich traditionell Gemeinderäte und der Freundeskreis der FÖDL mit Einwohnern und Gästen zum Neujahrsempfang im Rathaus Rheinhausen. Der Sitzungssaal war wie immer mit viel Liebe dekoriert und auch das obligatorische Glas Sekt stand wieder zur Begrüßung bereit. Nicht fehlen durfte natürlich auch das Buffet mit vielen leckeren Happen zur Stärkung.


Thomas Zieger konnte zahlreiche Anwesende begrüßen, darunter Bürgermeister Martin Büchner, Ortsvorsteher Karl Riegel, Feuerwehrkommandant Bertram Maier, von der Gemeinschaftsschule Rektor Ex sowie BUND Ortsvorsitzender Armin Scheurer. Erfreut zeigte sich Thomas Zieger auch über die Anwesenheit von CDU Gemeinderäten. Er dankte allen Anwesenden, dass sie sich die Zeit genommen hatten mit uns gemeinsam das neue Jahr zu begrüßen. Besonderen Dank ging an die zahlreichen Helfer beim Aufbau und Ausschmücken des Saales, für die liebevolle Zubereitung des reichhaltigen Buffets und die Pflege unserer Homepage (www.födl.de oder www.foedl.de) sowie die Erstellung der Einladungen und Berichtserstattung.


„Dank Euch Allen für Eure Freundschaft, Euer Kommen um das gemeinsame Ziel, den Erhalt einer lebens- und liebenswerten Gemeinde dauerhaft zu sichern“, so Thomas Zieger.


Dem Brauch gemäß, zu Beginn eines neuen Jahres einen Rückblick zu halten und gute Vorsätze zu fassen, gab er nun einen kurzen Abriss über die Aktivitäten der FÖDL in 2016 die da waren:


Traditioneller Neujahrsempfang,


Abhaltung von mehreren Informationsabenden für die interessierte Bevölkerung mit der Möglichkeit zur Diskussion mit den FÖDL Gemeinderäten,


Wanderung auf der Insel Korsika unter dem Motto: „Langsames Gehen mit allen Sinnen“, geführt von Petra Grünhaupt,


verschiedene gemeinsame Pflegeaktionen mit dem BUND unter Leitung von Armin Scheurer zum Erhalt und Schutz der Umwelt auf unserer Gemarkung.


Auch 2017 soll es solche Aktionen wieder geben. Im Ortsblatt und auf unserer Homepage werden diese rechtzeitig bekannt gegeben.


Der Freundeskreis und die Gemeinderatsfraktion der FÖDL bestehen seit 1989. Das Fundament für Arbeit, Wirken und Zusammenhalt ist die beständige Freundschaft, die uns seit dieser Zeit miteinander verbindet.


Die politische Arbeit im Gemeinderat stellt auch im Jahre 2017 wieder hohe Anforderungen an uns. Die prägenden Themenfelder für die FÖDL sind nach den Worten von Thomas Zieger:

- Betreuung der Kinder

- Erhalt / Ausbau des Bildungsstandortes Gemeinschaftsschule

- Schaffung von Wohnraum, Neubaugebiet Erlenrain

- Stärkung der innerdörflichen wohnbaulichen Entwicklung

- Sichere Fußwege für Kinder / Senioren, Parksituation Kfz

- Naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen (Bäume, Ausgleichsflächen)

- Ausbau der Pflegeinfrastruktur mit Schaffung von Tagesplätzen, Beatmungsstation

- Neubau Tullahalle

- Funktionierende Gemeindeverwaltung – Gemeindlicher Vollzugsdienst

- Erhalt / Sanierung gemeindlicher Gebäude und Einrichtungen

- Finanzen der Gemeinde

- Klimaschutz / Erhalt einer liebenswerten Umwelt

- Integration der Flüchtlinge in der Gemeinde

- Konverter / Korridorplanung

- Atomares Zwischenlager / Rückbau KKP 1 und 2.  Am Ende seiner Ausführungen verlas Thomas Zieger traditionell noch ein Neujahrsgedicht.


Das neue Jahr bring’ dir nur Freude,

viel neue Hoffnung, frischen Mut!

Dies alles wünsche ich dir heute

und hoffe, es wird für uns alle gut.

Und wenn einmal kommen schwere Tage,

wünsch ich dir Kraft, diese Plage

zu tragen so leicht wie ein kleines Kind,

das immer recht heiter und froh ist gesinnt.


Im Anschluss übergab er das Wort an Armin Scheurer vom BUND Bruhrain. Dieser  gab noch einmal einen kurzen Abriss über die Naturschutz-Aktionen im letzten Jahr. Er warb auch für das neue Jahr um tatkräftige Unterstützung bei den anstehenden Pflegemaßnahmen, wobei er noch einmal betonte, dass auch Nichtmitglieder jederzeit herzlich willkommen sind. Für die Verpflegung der Helfer wird wie immer bestens gesorgt.


Nachdem man auf das neue Jahr 2017 angestoßen hatte, kam es im Anschluss zu einem lebhaften Meinungsaustausch. Die aufgetischten leckeren Köstlichkeiten fanden regen Zuspruch. Alles in allem war es wieder eine gelungene Veranstaltung.

2016

10/2016 - Geh-Meditation mit Petra Grünhaupt zur Insel Korsika

Am 15.10.2016 lud die Fraktion der FÖDL zu einem gemeinsamen meditativen Spaziergang ein. Wir freuen uns sehr, dass eine so große Schar von Interessierten uns bei herrlichem Wetter begleitet haben.

Nach den motivierenden Grußworten durch unseren Fraktionsvorsitzenden Thomas Zieger starteten wir die meditative Reise unter der Leitung von Frau Petra Grünhaupt.

Gleich zu Beginn wurde unser Gleichgewichtssinn auf die Probe gestellt und die Durchblutung in den Beinen und Füßen, bis hin zu den Zehen in Schwung gebracht. Nachdem wir dann unsere ersten Gehversuche hinter uns hatten, ging es direkt mit kraftvollen Schritten hinein in die Natur.

Unsere Wegstrecke wurde durch Petra Grünhaupt in verschiedene Etappen aufgeteilt, welche den unterschiedlichen Sinnen gewidmet waren. So konzentrierten wir uns das eine Mal ganz bewusst, wie unsere Fersen und Fußballen den Boden berühren, ein anderes Mal wurde dem Zwitschern der Vögel oder dem Rauschen der Blätter im Wind gelauscht. Wir verharrten einige Augenblicke in der  Oktobersonne, die sich auf der Haut noch sehr kraftvoll anfühlte oder führten uns die Schönheit der hiesigen Natur vor Augen.

Auch gab uns Frau Grünhaupt interessante Einblicke in das Leben der Hildegard von Bingen mit auf den Weg und beantwortete geduldig die an sie gestellten Fragen.

Nach Abschluss des abwechslungsreichen Spaziergangs ließ man den schönen Tag gemeinsam in der Reiterstube ausklingen.

Ein herzliches Danke schön an Frau Grünhaupt für diese gelungene Geh-Meditation und den daraus gewonnen Sichtweisen. Ebenfalls bedanken wir uns bei allen Teilnehmer für‘s Mitmachen und Mitgehen.

Ihre Fraktion der FÖDL

06/2016 - Antrag Tempo 30
Die Fraktion der FÖDL stellt am 03.05.2016 den Antrag auf ein streckenbezogenes Tempo 30 – Limit in der Ortsmitte Oberhausen. Zudem soll das Tempo 30 – Schild in Rheinhausen verschoben werden.

Der Ortskern Oberhausen im Bereich der Kirche ist nach unserer Auffassung für den Auto- und LKW-Verkehr übersichtlich gestaltet. Dennoch halten wir diesen Verkehrsabschnitt in Bezug auf alle zu berücksichtigenden Verkehrsteilnehmer für verbesserungsfähig.

Es ist immer wieder festzustellen, dass die Überquerung der Kolpingstraße sowie der Jahnstraße besonders für Schüler und Kindergartenkinder ein gewisses Sicherheitsrisiko birgt.
Selbst an den vorhandenen Zebrastreifen kam es bereits zu gefährlichen Zwischenfällen. Oft werden diese Querungshilfen jedoch gar nicht erst genutzt.
Regelmäßig stehen daher wartende Kinder am direkten Straßenrand. Nicht selten kann beobachtet werden, dass herannahende Autolenker dennoch die Geschwindigkeit nicht der Situation entsprechend anpassen.

Die Mitglieder der Fraktion der FÖDL sind der Ansicht, dass eine für alle Verkehrsteilnehmer harmonische Gesamtsituation geschaffen werden sollte.
Um das Konzept „sicherer Schulweg ⁄ Kindergartenweg” in der Ortsmitte Oberhausen weiterzuentwickeln, sind daher mehrere Ansatzpunkte anzugehen.

Als ersten Schritt haben wir mit dem unten angehängtem Antrag die Einrichtung eines streckenbezogenen Tempo 30 – Limit vor der Kastanienhof-Grundschule und dem Kindergarten St. Franziskus vorgeschlagen. Mit Unterstützung durch unseren Bürgermeister Martin Büchner und der Mehrheit des Gemeinderates wurde der Antrag mittlerweile dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle bedanken!
Bis zur Änderung der beabsichtigten Straßenverkehrsordnung durch die Bundesregierung kann es jedoch gem. Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur noch einige Wochen dauern.
Wir sind aber zuversichtlich die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im direkten Umfeld der Grundschule, Kirche und Kindergarten noch in diesem Jahr realisieren zu können.

Als weiteren Punkt für mehr Sicherheit für Fußgänger, Rad- und Autofahrer gilt es die Nutzung der vorhandenen Querungspunkte zu erhöhen.
Dabei sollten auch die Eltern, Erzieher und Lehrer die Kinder motivieren vorhandene Zebrastreifen zu nutzen und dabei selbst als Vorbild auftreten.
Erfreulicherweise werden sowohl in unseren Schulen als auch in den Kindergärten bereits Präventivmaßnahmen (teilweise sogar mit Unterstützung der Polizei) durchgeführt. Dieses Engagement sollte auch uns anspornen. Daher bitten wir alle Einwohnerinnen und Einwohner im Straßenverkehr (nicht nur als Autofahrer) Vorbild zu sein und unsere Kinder zu verantwortungsbewusstem verhalten zu motivieren.

Ziel des Konzeptes für einen sicheren Schulweg / Kindergartenweg ist es ebenso, dass durch die genannten Maßnahmen z.B. Grundschulkinder den Schulweg auch alleine sicher meistern können und nicht täglich von ihren Eltern gefahren werden müssen.
Gleichzeitig sollte damit – aufgrund geringerem Verkehr und weniger parkenden Fahrzeuge der Eltern vor der Schule / dem Kindergarten – die Straßennutzung für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher werden.

Zuletzt bleibt jedoch anzumerken, dass mehr Sicherheit an diesen sensiblen Bereichen nur durch aktive Umsetzung der o.g. Punkten aller Verkehrsteilnehmer kommen kann.
Es liegt damit an jeder Bürgerin/jedem Bürger sich für ein Verhalten für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu entscheiden. Wir bedanken uns daher schon vorab für ihr Verständnis und Ihre (vorbildliche) Mithilfe.

Wir müssen nicht immer erst einen ernsten Unfall abwarten, um Sicherheit im Straßenverkehr wertzuschätzen. Für uns und unsere Kinder.

Ihre Fraktion der FÖDL

01/2016 - Neujahrsempfang 2016 der FÖDL

Verehrte Einwohnerschaft,

am vergangenen Sonntag trafen sich traditionell Gemeinderäte und der Freundeskreis der FÖDL mit Einwohnern und Gästen zum Neujahrsempfang im Rathaus Rheinhausen. Der Sitzungssaal war wie immer mit viel Liebe dekoriert und auch das obligatorische Glas Sekt stand wieder zur Begrüßung bereit. Nicht fehlen durfte natürlich auch das Buffet mit vielen leckeren Happen zur Stärkung.
Thomas Zieger konnte zahlreiche Anwesende begrüßen, darunter Bürgermeister Martin Büchner und Ortsvorsteher Karl Riegel, Vertreter der Gemeinderatsfraktionen, der  Feuerwehr, den Rektor der Gemeinschaftsschule und nicht zuletzt die Landtagskandidatin von Bündnis 90/Die Grünen.

Er dankte den Anwesenden, dass sie sich die Zeit für den heutigen Empfang genommen hatten. Sein Dank galt aber auch den Helfern beim Aufbau, den Bäckerinnen, die das Buffet bestückt hatten und den Helfern im Hintergrund für die Pflege unserer Homepage, Erstellung der Einladung, sowie der Anfertigung eines Berichtes für das Ortsblatt, dem BUND Bruhrain und seinem Vertreter, für die vorbildliche Arbeit im Sinne des Naturschutzes auf unserer Gemarkung und letztlich auch dem Freundeskreis. Zitat: Dank Euch Allen für Eure Freundschaft, Euer Kommen um das gemeinsame Ziel, den Erhalt einer lebens- und liebenswerten Gemeinde dauerhaft zu sichern.

Bevor Thomas Zieger im Einzelnen auf die FÖDL Politik einging, verlas er ein Gedicht von Betina Graf-Devici:
Gute Wünsche sollen Dich/Euch für das neue Jahr begleiten.
Mögen Dir viele kleine Fluchten den Alltag versüßen,
mögen sich bei Deinen Vorhaben die Türen leicht öffnen,
mögest Du immer wieder Hoffnung schöpfen, wenn Dir etwas misslingt,
mögest Du lieben Menschen begegnen, die Dein Leben begleiten,
mögest Du ein Segen sein für andere, wenn sie  Dich brauchen.

Dem Brauch gemäß, zu Beginn eines neuen Jahres einen Rückblick zu halten und gute Vorsätze zu fassen, gliederte Thomas Zieger die FÖDL-Politik in 5 Oberthemen: 

              1. Umwelt
              2. Basisdemokratie
              3. Infrastruktur und Entwicklung
              4. Gesellschaft Gemeinwesen, insbesondere Kinder Jugend Senioren
              5. Finanzen

Die wichtigsten Themenpunkte und Herausforderungen für die Fraktion der FÖDL waren und sind auch 2016:

Die Kinderbetreuung und der Erhalt des Bildungsstandortes als Gemeinschaftsschule.
Die Schaffung von Wohnraum (auch unter eventueller Einbeziehung von Neubaugebieten).
Die Flüchtlingsunterbringung als eine große Herausforderung für uns alle. Ein Thema, das uns nicht nur in diesem Jahr begleiten wird.

Weitere wichtige Punkte sind die Fortsetzung des Ausbaues der Pflege-Infrastruktur, der Erhalt von gemeindlichen Gebäude und Einrichtungen, eine funktionierende Gemeindeverwaltung, sowie der Erhalt einer liebenswerten Umwelt mit den Naherholungsflächen.

Ein sehr gewichtiges Thema ist nach wie vor der Konverter-Standort. Man ist zwar erleichtert, dass sich der Fokus nun auf einen anderen Standort als die Landstraßenäcker richtet, aber man kann nicht verhehlen, dass diese Entwicklung für die Gemeinde Philippsburg nicht zufriedenstellend sein kann. Man hätte sich einen Standort gewünscht, der viel weiter als es jetzt der Fall ist von der Wohnbebauung entfernt ist. Dies vor dem Hintergrund, dass die Menschen in dieser Region bereits die Last des Kernkraftwerkes und des  atomaren Zwischenlagers tragen müssen. Das Atomare Zwischenlager, das uns wohl noch Jahrzehnte erhalten bleibt und die Pläne für dessen Erweiterung, sowie der Rückbau von KKP1, einhergehend mit der Errichtung eines Reststoffbearbeitungszentrums bleiben deshalb auch wichtige Punkte auf unserer Liste. Wir wollen, dass es hier zu einem rechtlichen Genehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung kommt.

Ein weiterer Punkt und Dauerbrenner, ist die Deponie auf der Insel Flotzgrün. Die Deponie wurde von der BASF nach und nach erweitert. Aktuell geht es um die Erweiterung des Abschnittes 8. Bereits 1969 wurde verbotener Weise Dioxin eingelagert. Zwischenzeitlich dürfen dort auf der Oberfläche legal, auch die am gefährlichsten eingestuften Stoffe deponiert werden. Dieses vertragswidrige Verhalten entspricht in keiner Weise dem Sinn der ursprünglichen Verträge mit unserer Gemeinde und ist alleine durch die BASF zu verantworten. Man weiß, dass das Sickerwasser der Deponie aufgefangen werden muss und in die Kläranlage zur BASF gebracht wird. Das verursacht in Speyer sehr große Sorge. Wird doch Trinkwasser in nächster Nähe zur Deponie gewonnen. Das Thema wird die umliegenden Gemeinden und die Stadt Speyer noch lange beschäftigen.

Weitere Themenpunkte von Thomas Zieger waren:

Stärkung der innerdörflichen wohnbaulichen Entwicklung (Konzeption FÖDL).
Sichere Fußwege für Kinder und Senioren im innerörtlichen Bereich. Dieses Thema hängt eng mit der Parksituation in der Gemeinde zusammen.
Weiterentwicklung des ehemaligen Rothardt Betriebsgeländes im Freizeitzentrum Erlichsee.
Ausgehend vom Betriebsgelände der Firma Krieger wird wie 2015 auch dieses Jahr darauf zu achten sein, dass keine Beschlüsse gefasst werden, die eine Zunahme des Schwerlastverkehr mit sich bringen.

Ein weiteres Thema: Klimaschutz, Erhalt der Naherholungsräume. Stichwort: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Wir müssen uns ins Bewusstsein rufen, dass der Klimaschutz nicht erst im Regenwald beginnt, sondern bereits vor unserer Haustüre. Es gilt dieses Bewusstsein zu stärken.

Auf das umfangreiche Thema Finanzen ging Thomas Zieger in dieser Runde nicht noch einmal explicit ein. Er verwies diesbezüglich auf die Internetseite der FÖDL und die Veröffentlichung der Haushaltsrede im Ortsblatt, wo sich Interessierte in Ruhe informieren können (www.födl.de   oder   www.foedl.de)

Es folgte noch ein kurzes Grußwort von Gabi Aumann, der Landtagskandidatin (Bündnis 90/Die Grünen) bevor im Anschluss noch Armin Scheurer vom BUND Bruhrain das Wort ergriff. Er fasste sich kurz und wies bezüglich der Tätigkeiten und Planungen auf die Veröffentlichungen und Ankündigungen im Gemeindeblatt oder auf der Homepage hin.

Planungen und Vorsätze der FÖDL in 2016:

     FÖDL Infoabende
     Gemarkungswanderungen
     Gemeinsames Grillfest
     Gemeinsame Aktionen mit dem BUND
     Öko-Aktionen, sofern erforderlich
     Freundschaften treu bewahren.
2015
11/2015 - Mehr nachhaltiges Grün in den Ortszentren
 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

auch bei der Gestaltung der innerörtlichen Grünanlagen legt die Fraktion der FÖDL großen Wert auf Nachhaltigkeit. Daher haben wir am 25.08.2015 diesbezüglich einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Ziel war es dabei eine dauerhafte, pflegeleichte und damit auch kostengünstigere Bepflanzung in den Ortszentren herbeizuführen. Gleichzeitig sollte für Insekten ein reichhaltiges Nahrungsangebot geschaffen und nicht zuletzt das Ortsbild optisch aufgewertet werden.

Dieser Antrag wurde zwar nicht vor dem Gemeinderat entschieden, konnte uns jedoch zumindest die Zusage unseres Bürgermeisters sichern, dass die FÖDL bei der Pflanzenauswahl für unsere innerörtliche Blumenbeete für 2016 eine beratende und mitgestaltende Funktion einnehmen darf.

Darüber freuen wir uns selbstverständlich sehr und hoffen, dass somit tatsächlich auf unsere Vorschläge eingegangen wird.

Natürlich werden wir diesem Thema auch bei zukünftigen Projekten weiter unsere Aufmerksamkeit schenken.

Ebenso würden wir uns wünschen, wenn auch jeder Privatbürger die Grundsätze für ein nachhaltiges Handeln beherzt umzusetzen versucht.

Bereits mit dem Entschluss für einen bepflanzten Vorgarten unterstützen Sie den Fortbestand dutzender Lebewesen und wirken damit auch der von Jahr zu Jahr stärkeren Flächenversiegelung entgegen. Nicht zuletzt sorgen Sie auch für ein gesundes Kleinklima in Ihrem unmittelbaren Wohnumfeld. Mit der richtigen Pflanzenauswahl können Sie zudem Schmetterlinge, Bienen oder Hummeln anlocken. Und da der Mensch von der Natur abhängig ist, leisten Sie gleichzeitig einen Beitrag für sich selbst und die Allgemeinheit!

 
Falls Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen haben sollten, stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Seite.

Unseren Antrag finden Sie hier als PDF-Dokument. Als Anlagen sind Bilder von öffentlichen Grünanlagen anderer Gemeinden, sowie eine Empfehlung für bienenfreundliche Pflanzen beigefügt.

Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3

Ihre Fraktion der

Freien Ökologischen Demokratischen Liste

Folgende Internetadressen können wir zu diesem Thema empfehlen:
http://www.naturgartenplaner.de/fileadmin/website-daten/Downloads/Brosch%C3%BCre_Fb_4.11.11.pdf
http://www.naturgarten.org/
http://aktion-hummelschutz.de/hummelschutz/insektenfreundlicher-garten-pflanzen-fur-hummeln-und-bienen/


07/2015 - Stärkung der innerörtlichen wohnbaulichen Entwicklung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie aus den Badischen Neuesten Nachrichten zu entnehmen war, hat die FÖDL am 27.04.2015 einen Antrag zur „Stärkung der innerörtlichen wohnbaulichen Entwicklung“ bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Dieser wurde in der letzten Gemeinderatssitzung, dem 30.06.2015 abgehandelt.

Leider wurden die geplanten Ziele und Lösungsvorschläge aufgrund der in der Sitzung gehörten Ausführungen aus unserer Sicht sehr überspitzt und nicht gemäß den eigentlichen Vorstellungen der FÖDL dargestellt. Somit möchten wir Ihnen hiermit noch einmal kurz die geplanten Vorgehensweisen verdeutlichen.

Wie in der Gemeinderatssitzung unsererseits betont wurde – jedoch anscheinend nicht bei allen Anwesenden gehört werden wollte – ging es nicht darum weitere Neubaugebiete für die Zukunft zu unterbinden. Natürlich ist die Ausweitung von weiteren Siedlungsflächen mit vielen negativen Auswirkungen für Mensch und Tier verbunden.

Wir waren uns aber dennoch nicht zu scheu mehrmals zu betonen, dass auch die Fraktion der FÖDL die Notwendigkeit einer sanften Ausweitung von Neubaugebiete anerkennt. Auch wenn unser Bürgermeister sowie andere Fraktionen sich diesbezüglich überrascht zeigten. Hierzu können wir gerne auf unsere Haushaltsrede für 2015 verweisen, worin dies vor dem gesamten Gemeinderat bekannt gegeben und zudem im Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde (siehe auch Rubrik „Haushaltsrede“).

Dennoch darf es unser Anspruch sein, auch innerörtliche Maßnahmen zu fordern. Gerade bei der Schaffung von Neubaugebieten besteht die Gefahr, dass die Ortsmitten verweisen oder zunehmend unattraktiv werden. Unser Leitgedanke ist es daher den Fokus nicht lediglich auf eine Ausweitung unserer Ortsteile zu legen, sondern zwingend auch die Belebung der vorhandenen Wohngebiete zu erwirken.

Mit dem genannten Antrag sollten daher die alten leerstehenden Gebäude in den Ortszentren aktiviert werden. Ansatzpunkte waren u.a. junge Familien bei den Abrisskosten alter Gebäude (Leerstand über einen bestimmten Mindestzeitraum) finanziell zu unterstützen, Abrissobjekte durch die Gemeinde aufzukaufen, abzubrechen und als Baugrundstück zu veräußern, auf Fördermöglichkeiten des Bundes hinzuweisen, etc.

Auch schlugen wir vor Eigentümer, welche Häuser oder Bauplätze nicht aktiv auf dem Immobilienmarkt anbieten auf die aktuell für Verkäufer sehr günstigen Rahmenbedingungen hinzuweisen. Selbstverständlich können und wollen wir keinen Eigentümer zum Verkauf seines Grundstückes zwingen, jedoch darf ein Dialog zwischen Immobilienbesitzern und Gemeindeverwaltung vorgeschlagen werden. Es sollten dabei lediglich die Gründe für den Nichtverkauf eruiert und ggf. dem Eigentümer eine realistische Werteinschätzung mitgeteilt werden. Wie bereits durch unseren Fraktionsvorsitzenden Thomas Zieger in der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2015 treffend moniert wurde, wurden die dort gehörten Andeutungen des restlichen Gremiums unserem Antrag in keiner Weise gerecht.

Da kaum ein Vorschlag Unterstützung durch die übrigen Gemeinderäte/innen fand, schlugen wir konkret vor eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinderates (z.B. je ein Mitglied aus jeder Fraktion) zu bilden. Diese sollte Gebäude in Oberhausen-Rheinhausen auswählen und Kriterien zur Förderung dieser (Abriss-) Objekte festlegen. Somit hätte jede Fraktion Einfluss auf Umfang und Entwicklung dieser Ortserneuerung gehabt.

Besonders vor dem Hintergrund, dass in der selben Sitzung (TOP 3) mehrheitlich beschlossen wurde, die Gemeinde sei grundsätzlich bereit bis 500.000,- EUR einem Investor für das ehemalige Kieswerkgeländes anzubieten, sehen wir die Interessen der Bürger/innen nicht gerecht berücksichtigt.

Diesen Bereich mit erheblichen Finanzmittel zu fördern und andererseits nicht den kleinsten Anteil in die Ortsbelebung zu investieren, bedauern wir zutiefst.

Selbstverständlich werden wir nicht scheuen noch weitere sinnvolle Anreize in der kommunalen Politik zur Diskussion zu bringen. Dabei hoffen wir weiter auf Ihre Unterstützung.

Bei konkreten Fragen oder Anregungen sprechen Sie Ihre Fraktionsmitglieder der FÖDL an.

Wir freuen uns auf Ihre Meinung.

Ihre Fraktion der FÖDL


06/2015 - Bürgerinitiative "Konverter 21"

Bürgerinitiative „Konverter 21“

Der Anfang ist gemacht. Viele engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Oberhausen-Rheinhausen und Waghäusel haben sich zu einer gemeinsamen Bürgerinitiative „Konverter 21“ zusammengetan. Die Struktur gliedert sich grob in ein Kernteam, ein Organisationsteam, sowie vier Teamgruppen. Diese sind für die einzelnen Themenschwerpunkte „Öffentlichkeitsarbeit“, „Technik“, „Recht und Politik“ sowie „Pro Mensch und Natur“ zuständig.

Natürlich steht uns allen noch viel Arbeit bevor und so rufen wir hiermit alle Einwohnerinnen und Einwohner auf sich bei der Initiative einzubringen.

Wofür sich die BI „Konverter 21“ genau einsetzt, welche Ziele sie verfolgt und wovon sie sich abgrenzt, kann jederzeit auf der Internetseite www.konverter21.de nachgelesen werden. Dort finden Sie auch verschiedene Details zu technischen Fragen und können die aktuellen Aktionen mitverfolgen.

Auch die Fraktion der Freien Ökologischen Demokratischen Liste kämpft an der Seite der Aktivisten für einen Konverterstandort mit weit möglichster Entfernung zur Wohnbebauung und wir hoffen, dass sich noch viele fleißige Helferinnen und Helfer finden werden.

Für Fragen oder Anregungen wurde extra die E-Mailadresse aktiv@konverter21.de eingerichtet. Dort können Sie auch Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit (sei es zur Klärung rechtlicher Möglichkeiten, zum Sammeln von Unterschriften, oder oder oder) mitteilen.

Wir hoffen mit vereinten Kräften dieses Mammutprojekt bewältigen zu können!


05/2015 - Gründungsveranstaltung zur Bürgerinitiative gegen geplanten Konverterstandort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
der Widerstand gegen den geplanten Konverterstandort in den Landstraßenäckern nimmt Formen an. Am Mittwoch, den 20.05.2015 werden sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Oberhausen-Rheinhausen und Waghäusel treffen um eine gemeinsame Bürgerinitiative zu gründen.
Wir möchten Sie hiermit auffordern diese Gruppe zu unterstützen oder sich sogar selbst daran zu beteiligen. Bitte kommen Sie dazu am 20.05.2015 um 19:30 Uhr in das Bürgerhaus Wellensiek und Schalk in Oberhausen.
 
Über zahlreiches Kommen freut sich Ihre Fraktion der FÖDL!


04/2015 - Klares Nein der FÖDL zum geplanten Konverterstandort

Informationsgespräche mit der FÖDL am 22.04.2015

Klares Nein der FÖDL zum geplanten Konverterstandort Landstraßenäcker

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Mittwoch, dem 22.04.2015 fand in der Gaststätte zur Rose in Oberhausen eine Informationsveranstaltung der Freien-ökologisch-demokratischen Liste (FÖDL) zu aktuellen und wichtigen kommunalen Themen statt.

Auf der Tagesordnung standen unter anderem das Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und dem Abriss des Atomkraftwerkes KKP 1 in Philippsburg (moderiert durch Gemeinderätin Katharina Korrmann), sowie die Thematik „innerdörfliche Entwicklungskonzeptionen“ (moderiert durch Gemeinderat Andreas Aumüller).

Im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung und des Interesses der anwesenden Bürgerinnen und Bürger stand jedoch der von der Fa.Transnet BW favorisierte Konverterstandort Landstraßenäcker auf der Gemarkung von Waghäusel. Dieser Standort befindet sich im Naherholungsraum vor der Haustüre von Oberhausen-Rheinhausen in einer Entfernung von ca. 800 Metern zur südlichen Bebauungsgrenze von Oberhausen.

Fraktionvorsitzender Thomas Zieger erläuterte die bisherige Chronologie der von Transnet BW durchgeführten Konverter-Standortsuche und die hierbei auf der Grundlage einer Raumwiderstandsanalyse beurteilten Abwägungskriterien (Kriterien Raumordnung, Technik, Umwelt).

Er wies darauf hin, dass entsprechend der Ergebnissen der Raumwiderstands-analyse zunächst zwei andere Standorte, insbesondere der Standort 10 (Altrhein auf Gemarkung Philippsburg) als bevorzugt geeignet beurteilt wurden.

Thomas Zieger betonte, dass aus Sicht der FÖDL der Standort Landstraßenäcker insbesondere aus nachfolgenden Gründen abgelehnt und verhindert werden muss:

    geringe Entfernung zur Wohnbebauung (ca. 800 Meter zur Bebauungsgrenze von Oberhausen und ca. 500 Meter zur Bebauungsgrenze von Wiesental)

    zu erwartende Lärmbelästigung/mögliche Gefahren für die Gesundheit

    der Standort befindet sich in einem Wasserschutzgebiet

    keine Einfügung der Bebauung in den dortigen Naherholungsraum/

    gravierende Beeinträchtigung des dortigen Naherholungsraums

    keine visuelle Abschirmung der Bebauung aus dem Blickwinkel von Oberhausen.


Theo Buggle informierte die Bürgerinnen und Bürger über die Funktionsweise eines Konverters und untermauerte die genannten Bedenken und Befürchtungen in technischer Hinsicht.

Thomas Zieger betonte die Notwendigkeit, zur Verhinderung des geplanten Standortes Landstraßenäcker, eine Kulisse des demokratischen Widerstands aufzubauen:

Aus Sicht der FÖDL sind insbesondere folgende Maßnahmen zu nennen und notwendig:

    Organisation des Widerstandes -„Schulterschluss“ der Gemeindeverwaltung, des Gemeinderates und der Bevölkerung zu den weiteren Aktionen / Vernetzung mit den Projektgegnern in Waghäusel

    Beauftragung einer Rechtskanzlei durch den Gemeinderat

    Sichtbarmachung des Widerstandes gegen den Konverterstandort, insbesondere durch weitere Aktionen wie, Organisation einer Podiumsdiskussion durch die Gemeinde, Durchführung einer Unterschriftenaktion, Aufstellung eines Banners entlang der Landstraße, Durchführung einer Demonstration etc.)

    Prüfung der politischen Unterstützung durch den Bundestagsabgeordneten

des Wahlkreises, sowie der Kandidaten für die anstehende Landtagswahl.

    Gespräche mit den betroffenen Eigentümern der für den Konverterbau benötigten Landwirtschaftsflächen.

Am Ende der sehr informativen Informationveranstaltung der FÖDL stand ein klares „Nein“ zum Konverterstandort Landstraßenäcker.

Die FÖDL wird alle demokratischen und sachgerechten Maßnahmen zur Verhinderung des Konverterstandortes Landstraßenäcker unterstützen.


04/2015 - Aufruf zur Beteiligung an den Einwendungen

Aufruf zur Beteiligung an den Einwendungen

Wir fordern höchste Sicherheit beim Abriss des AKW

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der EnBW-Konzern plant mit dem Abriss des Atomkraftwerks in Philippsburg zu beginnen.

Dazu sind in Philippsburg der Betrieb eines "Rohstoffbearbeitsungzentrums (RBZ)", die Errichtung einer Wasserverdampfungsanlage und der Bau eines zusätzlichen Standortabfall-Zwischenlagers (SAL) für radioaktiven Müll für längere Zeit vorgesehen.

Durch den Abriss wird eine Menge Radioaktivität in Luft, Wasser und Boden freigesetzt. "Freigemessenes" Abrissmaterial darf unkontrolliert verteilt werden. So kommt immer mehr radioaktive Gefahr vom AKW in unserem Alltagsleben an.

Die Planungen sollen von den Behörden nicht öffentlich erörtert oder vorgestellt werden, sondern hinter verschlossenen Türen abgehandelt werden (ohne Einfluss- und Klagemöglichkeit der Öffentlichkeit).

Wir rufen hiermit alle Einwohnerinnen und Einwohner dazu auf, sich den Einwendungen des BUND Mittlerer Oberrhein anzuschließen. Dazu bitten wir Sie, die hier hinterlegte Einwendung schnellstmöglich ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen (Adlerstr. 3) abzugeben.

Die Zeit drängt. Bis spätestens 12.04.2015 müssen die Einwendungen dem Umweltministerium Baden-Württemberg vorliegen.

Wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung!

Die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen der Fraktion der FÖDL stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Auch geben wir bei Bedarf gerne weitere Unterschriftenlisten des BUND aus.

Ihre Fraktion der FÖDL


01/2015 - Neujahrsempfang 2015
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2014
09/2014 - Ehrung von Mitgliedern des Gemeinderates durch den Gemeindetag Baden-Württemberg
Ehrung von Mitgliedern des Gemeinderates durch den Gemeindetag Baden-Württemberg

Herr Gemeinderat Peter Börzel (FÖDL)
Herr Börzel wurde erstmals am 27. November 1989 als Gemenderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet und gehörte dem Gremium zunächst bis zum 13. September 2004 an. Seit dem 27. Juli 2009 ist Herr Börzel wieder als Gemeinderat kommunalpolitisch tätig. Herr Börzel ist daher mit der Ehrenstele des Gemeindetages Baden-Württemberg für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit auszuzeichnen.

Frau Gemeinderätin Margit Zieger (FÖDL)
Frau Zieger wurde erstmals am 13. September 2004 als Gemeinderätin der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet und ist seit dieser Zeit ununterbrochen in diesem Gremium kommunalpolitisch tätig. Frau Zieger ist daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit auszuzeichnen.

Herr Gemeinderat Thomas Zieger (FÖDL)
Herr Zieger wurde am 27. November 1989 als Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet und ist seit dieser Zeit ununterbrochen in diesem Gremium kommunalpolitisch tätig. Herr Zieger ist daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 25 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit auszuzeichnen.


Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderates, Verleihung der Ehrenmedallie der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen

Herr Gemeinderat Peter Börzel (FÖDL)
Herr Börzel wurde erstmals am 27. November 1989 als Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet und gehörte dem Gremium zunächst bis zum 13. September 2004 an. Bei seiner damaligen Verabschiedung aus dem Gremium im Jahre 2004 wurde er bereits mit der Ehrenmedallie der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen "als besondere Anerkennung für ehrenamtliche Tätigkeit und für besondere Verdienste um die Gemeinde" ausgezeichnet. Seit dem 27. Juli 2009 war Herr Börzel wieder als Gemeinderat kommunalpolitisch tätig.

Herr Gemeinderat Helmut Brand (FÖDL)
Herr Brand wurde am 26. September 2005 als Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet und rückte damals für den ausscheidenden Gemeinderat Rüdiger Scheurer (FÖDL) in den Gemeinderat nach. Herr Brand war seit dieser Zeit ununterbrochen im Gremium kommunalpolitisch tätig.

Frau Gemeinderätin Jasmine Brand (FÖDL)
Frau Brand wurde am 24. Oktober 2011 als Gemeinderätin der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet und rückte damals für die ausscheidende Gemeinderätin Marion Pietsch (FÖDL) in den Gemeinderat nach. Frau Brand war seit dieser Zeit ununterbrochen im Gremium kommunalpolitisch tätig.


03/2014 - Kandidaten 2014
Die FÖDL blicken auf 25 Jahre erfolgreiche Kommunalpolitik zurück und nominieren ihre Kandidaten

Am 19.03.2014 trafen sich die Gemeinderäte und der Freundeskreis der Freien ökologischen demokratischen Liste (FÖDL) zur Nominierung der Kandidaten für die bevorstehenden Gemeinde- und Ortschaftratswahlen.
Der Fraktionsvorsitzende Peter Börzel begrüßte die Anwesenden und erinnerte in einem kurzen Rückblick an die Anfänge der FÖDL im Jahr 1989. Anschließend bedankte er sich bei den Anwesenden für die große Bereitschaft, die FÖDL bei den kommenden Wahlen zu unterstützen.
In geheimer Abstimmung unter der Leitung von Marion Pietsch, wurden die Bewerber, sowie zwei Ersatzbewerber für die Listenplätze gewählt.
Allen voran führen im Ortsteil Rheinhausen der stellvertretende Bürgermeister Thomas Zieger, der stellvertretende Ortvorsteher Karl Riegel und die amtierende Gemeinderätin Jasmine Brand die Liste an. Auf den weiteren Plätzen folgen Sylvia Biedlingmeier, Lena Werle, Susanne Polzer und Elisabeth Hambsch.
Für den Ortsteil Oberhausen führen die beiden amtierenden Gemeinderätinnen Margit Zieger und Katharina Korrmann die Kandidatenliste an. Des Weiteren sind nominiert Andreas Aumüller, Martina Börzel, Armin Scheurer, Carmen Moos, Holger Schneider, Jochen Most, Reiner Gall, Heiko Rätz, Robert Maafa, Yvonne Steinle, Ruth Feuerstein, Markus Henkel, Ingrid Ogiamien.
Für den Ortschaftrat stellen sich folgende Kandidaten zur Wahl:
Thomas Zieger, Karl Riegel, Jasmine Brand, Sylvia Biedlingmeier, Lena Werle, Susanne Polzer und als Ersatzkandidatin Elisabeth Hambsch.
Es freut uns besonders, dass es uns gelungen ist, junge Menschen für die Kandidatur zu gewinnen. Bemerkenswert ist auch der hohe Anteil weiblicher Bewerberinnen.
Wir sind überzeugt, mit den nominierten Kandidatinnen und Kandidaten die erfolgreiche 25-jährige kommunalpolitische Arbeit der FÖDL auch in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen zu können.
Es ist unser Ziel auch weiterhin die aktive Bürgerbeteiligung zu unterstützen, uns für den Erhalt der Umwelt einzusetzen und eine lebenswerte Gemeinde mitzugestalten.


01/2014 - Neujahrsempfang

Am Sonntag, den 26.01. trafen sich wieder einmal Freundeskreis und Gemeinderäte der FÖDL mit Einwohnern und Gästen zum traditionellen Neujahrsempfang im Rathaus Rheinhausen. Der Sitzungssaal war von Petra und Helmut Brand wieder mit viel Liebe und unter Verwendung von natürlichen Materialien aus unserer Gemarkung dekoriert worden. Zur Begrüßung wurde ein Glas Sekt angeboten und zur Stärkung standen wieder viele, leckere Häppchen bereit.

Peter Börzel begrüßte die Anwesenden, darunter auch Bürgermeister Martin Büchner. Dann übergab er das Wort an Thomas Zieger, der seine Ausführungen mit einem Gedicht begann. Danach gab er einen kurzen Rückblick über die Gemeinderatsarbeit im vergangenen Jahr mit dem Hinweis, dass in diesem Jahr die 5 jährige Legislaturperiode endet und somit wieder Gemeinderatewahlen anstehen. Die Gemeinderäte/innen der FÖDL können dann stolz auf eine nunmehr 25 jährige Mitarbeit im diesem Gremium zurückblicken. Er dankte dem Freundeskreis sowie den Gemeinderäten/innen der FÖDL für die Unterstützung sowie das gute Miteinander in der Vergangenheit, verbunden mit einem eindringlichen Appell, die FÖDL Liste auch bei den bevorstehenden Wahlen tatkräftig zu unterstützen.

Als nächstes ließ er noch einmal 25 Jahre Gemeinderatsarbeit Revue passieren, von den Anfängen, als die FÖDL bei den Wahlen auf Anhieb einen Achtungserfolg erzielte und gleich 4 Gemeinderäte stellen konnte bis heute, wo man sich etabliert hat und die Geschicke der Gemeinde als 2. stärkste Fraktion mit nun 7 Vertretern mitgestaltet. In den 25 Jahren seit 1989 standen viele wichtige Themen auf der Tagesordnung. U.a. der Verkehrslandeplatz Speyer, die Auskiesung unserer Gemarkung (Es sind immer noch weitere Konzessionsflächen zur Auskiesung vorhanden), der geplante Ausbau und die Entwicklung des Hafen Krieger und das geplante Gasdampfkraftwerk der Firma Intergen im Jahre 2000, sowie das vorgesehene Entertainementcenter im Gewerbegebiet Hammelsäcker (mit Spielhallen), die verhindert werden konnten, die Öffentlichkeitsarbeit, die Atompolitik mit dem atomaren Zwischenlager in Philippsburg, der Klimaschutz bei Planung und Entwicklung der Gemeinde mit dem Vorzug der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, der Schutz unserer Landschaft, die Ortsumgehung Rheinhausen, die Planung von Neubaugebieten, sowie Dorfentwicklungspläne, eine Bürgerbeteiligung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, die Entwicklung des Freizeitzentrums Erlichsee, sowie die Schaffung von guten nachhaltigen Arbeitslätzen, der öffentliche Personennahverkehr, die Personalentwicklung beim Gemeindepersonal, der Erhalt von kommunalen Gebäude und Einrichtungen, sowie die Behebung des Sanierungsstaus. Nicht zuletzt erwähnte er auch die Insel Flotzgrün mit der BASF-Deponie, die derzeit eine Erweiterung erfährt, auf die wir rechtlich leider keinen Einfluss mehr nehmen können. Nachdem im Sickerwasser der Deponie Kontaminierungen nachgewiesen sind, werden derzeit die Grundwassermessstellen um die Deponie erweitert, dies liegt im Interesse der umliegenden Gemeinden und Speyer, die ihr Trinkwasser aus diesem Bereich beziehen. Mit den Langzeitfolgen dieser Deponie werden mit Sicherheit noch Generationen beschäftigen sein.

Die Finanzpolitik in der Gemeinden definierte Thomas Zieger als eine verantwortbare Haushaltspolitik, authentisch und mit Herz und Verstand, eben einzigartig für Oberhausen-Rheinhausen.

Bei den Haushaltsthemen für 2014 fasste sich er sich kurz, mit dem Hinweis auf die Homepage der FÖDL, wo Interessierte sich in aller Ruhe informieren können.

In der Folge ergriff noch Armin Scheurer, als Vertreter des BUND Bruhrain und FÖDL Unterstützer das Wort, um einige Erläuterungen zur Arbeit in unserem Gemeindebereich zu geben. Es wurde gerade in den letzten Jahren einiges an Pflegemaßnahmen auf der Gemarkung geleistet. Als Erfolg können wir heute in unserer Region eine prächtige Orchideenblüte, wie sie sonst erst wieder im Bereich des Michaelsberges vorgefunden wird und eine der größten Populationen von Laubfrosch, Springfrosch und Moorfrosch aufweisen. Es geht dabei aber nicht um einen Frosch oder eine bestimmte Pflanze sondern um die Zukunft und den Erhalt der Artenvielfalt generell. Prüfen will er in diesem Zusammenhang noch die Möglichkeit, an einem Förderprogramm der Bundesregierung zum Artenschutz teilzunehmen, das für die 30 wichtigsten Regionen im Lande aufgelegt wurde. Wir liegen inmitten in einer solchen Region. Helfer und Unterstützer bei den geplanten Arbeiten sind übrigens immer gern gesehen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit einer Mitgliedschaft.

Im Anschluss ging man dann zum persönlichen Meinungsaustausch über. Dabei fanden auch die aufgetischten leckeren Köstlichkeiten regen Zuspruch.

Einen besonderen Dank für deren liebevolle Zubereitung geht an Hildegund Brand, Jasmine Brand, Kati Korrmann, Marianne Rothardt, Annette und Karl Riegel und Margit und Martina Zieger. Danke auch an Petra und Helmut Brand für die tolle Dekoration. Und nicht zuletzt herzlichen Dank an unsere Gäste für ihr Kommen.

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2011
10/2011 - Pressebericht zum Ausscheiden der Gemeinderätin Marion Pietsch

Marion Pietsch scheidet nach 22 Jahren aus dem Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen aus


Jasmine Brand als nachrückende Gemeinderätin der Fraktion der Freien Ökologischen Demokratischen Liste Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet


Oberhausen-Rheinhausen - Mit Bedauern haben alle Fraktionen im Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen das Ausscheiden von Marion Pietsch aus dem Gremium aufgenommen und ihrem Antrag in der Sitzung am 24. Oktober 2011 statt gegeben. Die längjährige Gemeinderätin und Ortschaftsrätin der Fraktion der Freien Ökologischen Demokratischen Liste Oberhausen-Rheinhausen hatte mit Schreiben vom 05. Oktober 2011 nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ihr vorzeitiges Ausscheiden beantragt. Nach dieser gesetzlichen Regelung kann ein Bürger sein Ausscheiden verlangen, wenn er zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat. Mit fast 22 Jahren war Marion Pietsch eines der dienstältesten Mitglieder des Gremiums, die vor allem auf Grund ihrer stets ausgeglichenen und sympathischen Art im Kreise der kommunalpolitischen Mandatsträger höchstes Ansehen hatte. Seit dem 27. November 1989 begleitete die Fraktionsvorsitzende der Freien Ökologischen Demokratischen Liste Oberhausen-Rheinhausen das Amt der Gemeinderätin stets mit vollem Engagement und hat an zahlreichen kommunalen Projekten maßgeblich mitgewirkt. Nicht zuletzt ihr vorbildliches Engagement sowie ihre Angehörigkeit in den verschiedensten Ausschüssen des Rates untermauern ihre starke Verbundenheit zu Oberhausen-Rheinhausen. Bürgermeister Martin Büchner zeichnete Frau Marion Pietsch mit der Ehrenmedaille der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen „als besondere Anerkennung“ aus und merkte an, dass dies die zweit höchste Ehrung der Gemeinde sei, die ein Bürger bekommen könne. Als Präsent erhielt Frau Pietsch darüber hinaus ein Bild der „Alten Post“ sowie einen Reisegutschein. Die Fraktionsvorsitzenden Peter Prestel (CDU), Peter Brand (SPD) und Peter Hoffmann (Freie Wähler) sprachen Marion Pietsch ihren Dank für die stets gute und objektive Zusammenarbeit aus und wünschten ihr für ihre weitere Zukunft viel Glück und Gesundheit. In einer emotionalen Abschiedsrede ließ Thomas Zieger (FÖDL) nochmals den kommunalpolitischen Werdegang von Marion Pietsch Revue passieren und merkte an, dass Marion Pietsch für immer dem Freundeskreis der FÖDL angehören wird. Selbstverständlich sprach auch er den Dank seiner Fraktion aus und wünschte ihr für die Zukunft alles erdenklich Gute.


Den Platz als Fraktionsvorsitzender der Freien Ökologischen Demokratischen Liste wird zukünftig Herr Peter Börzel einnehmen. Der Gemeinderat stellte bei einem weiteren Tagesordnungspunkt fest, dass bei der nachrückenden Gemeinderätin Jasmine Brand keine Hinderungsgründe gemäß § 29 Gemeindeordnung gegeben sind. Frau Brand wurde folgerichtig in der Sitzung von Bürgermeister Martin Büchner als Gemeinderätin verpflichtet. Abschließend konnte sich das Gremium einvernehmlich über die Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderates einigen.

10/2011 - Abschiedsworte der FÖDL für Marion Pietsch
Verabschiedung von Marion Pietsch aus dem Gemeinderat durch FÖDL-Gemeinderat Thomas Zieger

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Büchner,
sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Marion,

nachdem Du vom Bürgermeister nunmehr aus dem Gremium des Gemeinderates verabschiedet worden bist, möchte ich Dir im Namen der

- Freien Ökologisch-Demokratischen Liste, sowie des
- Freundeskreises der FÖDL

für das, was Du über 22 Jahre im Gremium des Gemeinderates, außerhalb des Gremiums, sowie im privaten Bereich kommunalpolitisch geleistet hast, ganz herzlichen Dank sagen.

Wir möchten Dir danken,

- für Dein Engagement zum Erhalt einer lebenswerten Gemeinde,
- für Deine große Sachkenntnis, Fachkompetenz und klare Analytik,
- für Deine herzliche Wärme und hoffentlich noch langwährende Freundschaft.

Dass Deine Zeit im Gemeinderat nun zu Ende gegangen ist, sehen wir natürlich mit Bedauern und Wehmut.
Es war jedoch Dein Wunsch nach 22 Jahren eine Zäsur zu machen und den kommunalpolitischen Gremien "adieu" zu sagen. Diesen Wunsch haben wir natürlich alle zu respektieren.

Es spricht allen FÖDL's aus dem Herzen wenn ich sage, dass wir dich noch weiterhin gerne als Mitstreiterin im Gemeinderat gehabt hätten.
Schließlich sind wir doch einen Teil unseres Lebens zusammen gegangen. Es spricht für sich und Dein ausgleichendes Wesen, dass die Fraktion der FÖDL in dieser Zeit nicht ein einziges Mal im Streit auseinander gegangen ist.
Wir haben uns im Jahre 1989 im Zuge des geplanten Ausbaus des Verkehrslandeplatz Speyer kennen gelernt. Wir wollten kommunalpolitisch etwas verändern, wir wollten mitreden und haben uns in der Folge auf der damals neu gegründeten Kommunalwahlliste der "Freien Ökologisch-Demokratischen Liste" wiedergefunden.

Was Du selbst nie für möglich gehalten hast, ist dabei eingetreten. Du bist als "Zugezogene" sofort in den Gemeinderat gewählt worden. Dies war ein klares Indiz dafür, dass Dein Engagement zur Verhinderung des Ausbaus des Flugplatzes Speyer in der Bevölkerung angekommen ist. Der Widerstand gegen den Ausbau des Flugplatzes Speyer war unweigerlich mit Deinem Namen verbunden.

Seit dem bestehen der FÖDL hast Du Dich in den Dienst der umweltpolitischen Zielsetzungen gestellt. Das Haus in der Hebelstraße 16 ist für viele Menschen in der Gemeinde ein Begriff geworden. Für viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde war es eine liebgewonnene Anlaufstelle.

Die Menschen sind an Dich herangetreten, um Dir ihre Sorgen und Ängste mitzuteilen.
Du hast den Menschen Vertrauen und Wärme gegeben.
Du hast über 22 Jahre lang Kommunalgeschichte aktiv mit gestaltet.
Sei versichert, dass Dein Wirken zum Wohle der Gemeinde den heutigen Tag lang überdauern wird.

Vielfach werden wir darauf angesprochen, ob man Mitglied bei den FÖDL werden könnte.
Was viele nicht wissen, ist in diesem Zusammenhang, die Tatsache, dass es bei uns keine Mitgliedsformulare gibt und niemand seine Zugehörigkeit zur FÖDL schriftlich zu dokumentieren hat.

All die Jahre seit 1989 wird das Band der Zusammengehörigkeit bei der FÖDL ausschließlich durch die Freundschaft und die gemeinsamen Zielsetzungen geschnürt.

Liebe Marion,

Du hast einen wesentlichen Teil zu diesem Band der Freundschaft durch die Schaffung von "Vertrauen" und "Sympathie" beigetragen und damit den Grundstein dafür gelegt, dass es die FÖDL nach 22 Jahren immer noch gibt und weiterhin im Gemeinderat vertreten ist.

Dein Name ist und bleibt unweigerlich mit vielen wichtigen umweltpolitischen Themen der Gemeinde verbunden wie beispielsweise

- Reduzierung der Schadstoffbelastung in unserer Gemeinde (Erinnerung 1994 unter Einsatz eigener privater Finanzmittel Reduzierung des Schadstoffausstoßes bei Grünzweig und Hartmann im Widerspruchsverfahren)
- Aktivitäten zur Verhinderung des Zwischenlagers beim KKP Philippsburg,
- Verhinderung der Auskiesung wieterer Gemarkungsflächen
- oder dem Engagement gegen den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer verbunden.

 2003 - Organisation der Widersprüche der Bürgerinnen im Raumordnungsverfahren - danach nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens - Organisation der Einwendungen der Bürger/innen im Verfahren.

- Einsatz für mehr Basisdemokratie
- Die Öffentlichkeitsarbeit war Dein Metier

Es spricht für Deine Persönlichkeit und Deine Wesensstärke, dass Du die Zielsetzung nie aus den Augen verloren hast, auch wenn der Weg zum Ziel oft steinig und beschwerlich war.

Liebe Marion,

es lässt sich heute sicherlich nicht alles in Worte fassen,
wir möchten Dir jedoch sagen, dass die GR-Fraktion der FÖDL, sowie der Freundeskreis stolz auf Dich sind. Wir sind stolz auf Deine erbrachten Leistungen zum Wohle der Gemeinde.

Wir sind stolz darauf und glücklich Dich kennengelernt zu haben.

Wenn Du jetzt auch nicht mehr dem Gemeinderat angehörst, so ist dies jedoch nicht gleichbedeutend, dass sich unsere Wege trennen.

Wir wünschen uns und sind davon überzeugt, dass Du weiterhin der FÖDL und dem Freundeskreis nahe stehst, die Kommunalpolitik weiterhin mitverfolgst und der FÖDL auch künftig mit Rat und Tat zur Seite stehen wirst.
Ein altes Bibelsprichwort sagt: "Was der Mensch säht, wird er auch ernten."

Liebe Marion,

Du hast seit dem Jahre 1989 für die FÖDL mit Deiner Tatkraft "gesät".

Was Du heute ernten kannst ist unser

- Dank, unsere Hochachtung und Wertschätzung, sowie unsere fortwährende Freundschaft.

Als Ausdruck unserer Anerkennung und unseres Dankes für die erbrachten Leistungen darf ich Dir nun im Namen der FÖDL und des Freundeskreises ein Präsent überreichen und Dir für die Zukunft von Herzen alles Gute wünschen, insbesondere beste Gesundheit.

Im Namen der FÖDL

Thomas Zieger
10/2011 - Abschied: Dankesworte von Marion Pietsch

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Besucher unserer Homepage der FÖDL,


nach 22-jähriger Tätigkeit für die FREIE ÖKOLOGISCHE DEMOKRATISCHE LISTE im Gemeinderat von Oberhausen-Rheinhausen und 17 Jahre im Ortschaftsrat von Rheinhausen werde ich (Marion Pietsch) am 24. Oktober 2011 von meinen Ämtern zurücktreten.


Sie können sich denken, dass mir diese  Entscheidung nach all den Jahren gar nicht leicht gefallen ist, - aber alles hat seine Zeit - und nun ist die Zeit für mich gekommen um etwas kürzer zu treten und mehr an mich zu denken.


Meinen Fraktions-Kolleginnen und –Kollegen  gehe ich aber nicht verloren! Nach wie vor gehört meine Aufmerksamkeit den Belangen der FÖDL und ich werde mich im Freundeskreis der FÖDL für das Wohl unserer Gemeinde weiterhin einsetzen.


Meiner Nachfolgerin Frau Jasmine Brand wünsche ich für ihr neues Amt alles Gute. Ich bin ganz sicher, dass sie eine würdige Nachfolgerin für mich sein wird.


Zum Schluss möchte ich nicht versäumen, mich bei Ihnen und allen meinen Wählerinnen und Wählern für das mir entgegengebrachte Vertrauen herzlichst zu bedanken, denn mit Ihrer Stimme haben Sie es überhaupt erst möglich gemacht,  dass ich so viele Jahre im Gemeinde- und Ortschaftsrat tätig sein durfte. Bitte schenken Sie auch meiner Nachfolgerin Frau Jasmine Brand Ihr volles Vertrauen.


Ihre

Marion Pietsch

03/2011 - Gewerbegebiet Hammelsäcker-Südzucker
Entertainment-Center im Gewerbegebiet Hammelsäcker-Südzucker ist kein Vorzeigeprojekt!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Planungen eines Inventors zur Errichtung eines Multifunktionsgebäudes mit Tankstelle im Gewerbegebiet Hammelsäcker-Südzucker waren Gegenstand der Sitzung des Gemeinderates vom 24. Januar 2011.
Bürgermeister Martin Büchner wies hierbei in aller Deutlichkeit darauf hin, dass dieses Projekt nur als "ganze Einheit" zu bekommen sei.
Da die vorgelegten Planungen in gravierenden Punkten dem bestehenden Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Hammelsäcker-Südzucker vom 28.06.2010 widersprach, wurden die Pläne von den Gemeinderatsfraktionen der FÖDL, der SPD und der FW abgelehnt.
Einzig der Bürgermeister und die CDU stimmten dem Vorhaben zu.
Die hierzu in den Badischen Neusten Nachrichten erfolgte Berichterstattung (BNN vom 29.01.2011) war aus unserer Sicht einseitig und stellte die Beweggründe für die ablehnende Haltung der Mehrheit des Gemeinderates nur unzureichend dar.
Deshalb ist es der FÖDL ein Bedürfnis, mit den nachfolgenden Ausführungen die Thematik aufzuhellen und zur objektiven Meinungsbildung beizutragen.

- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan vom 28.06.2010
Der derzeit gültige und aktuelle Bebauungsplan zum Gewerbegebiet Hammelsäcker-Südzucker wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2010 einstimmig, also auch mit den Stimmen der CDU beschlossen.
Mit der Satzung zum Bebauungsplan hat der Gemeinderat auch die Art der baulichen Nutzung konkret festgelegt.
Im Grundsatz sollen die Gewerbeflächen hochwertigen gewerblichen Nutzungen mit einer möglichst großen Anzahl guter und nachhaltiger Arbeitsplätze vorbehalten sein!

- Ausgeschlossene bauliche Nutzungen
Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan vom 28.06.2010 wurden die nachfolgend aufgeführten baulichen Nutzungen ausgeschlossen:
- "Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie von Spielhallen und Wettbüros wird im Hinblick auf die Nähe zum benachbarten Kloster und zur Wallfahrtskirche als stark störend beurteilt und ist daher nicht zulässig."
- "Zur Sicherung der innerörtlichen Geschäftszentren werden Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen."

Beispiele ausgeschlossener Sortimente:
Bücher, Zeitschriften, Papier, Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Unterhaltungselektronik, Foto/Optik, Haus- und Heimtextilien, Musikalienhandel, Uhren, Spielwaren, Sportartikel.

Städtebauliches Ziel der Einschränkungen der zulässigen Sortimentsgruppen ist es, die in der Gemeinde vorhandenen Versorgungsschwerpunkte nicht zu beeinträchtigen.

- Planungen des Investors
Herzstück der vorgestellten Planungen sind die Errichtung einer Tankstelle mit Waschstraße sowie die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes.
Dieses Multifunktionsgebäude soll im Obergeschoss ein Restaurant mit Biergarten, einen Veranstaltungsbereich im Freien mit Bühne für Live-Musik etc., sowie ein Motel mit 20 - 25 Zimmern beherbergen.
Im Erdgeschoss sind Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von insgesamt ca. 500 qm und ein Multifunktionsraum mit "Indoor-Spielplatz" vorgesehen. Neben verschiedenen sportlichen Spielmöglichkeiten wie "Bull-Riding", Billard etc. sollen in diesem Indoor-Spielplatz spielhallentypische Gewinn- und Geschicklichkeitsspiele angeboten werden.
Laut Aussage des Investors sind 60 Lizenzen für Spielautomaten vorgesehen!

- Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans
Von dem beabsichtigten Vorhaben verstoßen Teile der vorgesehenen Ladengeschäfte und insbesondere die Spielhalle gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes.

- Warum ist eine Spielhalle mit Gewinnmöglichkeiten abzulehnen?
Neben der bereits zitierten Nähe zum Kloster und der Wallfahrtskirche ist eine Spielhalle vor allem auch wegen den Suchtgefahren abzulehnen.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Frau Mechthild Dyckmans hat hierzu mit einer Presseveröffentlichung vom 09.02.2011 deutlich Stellung bezogen:
Zitat: "Die über 50 000 Spielautomaten in Gaststätten, Einkaufszentren etc. sollen ganz verschwinden. Das höchste Suchtpotential beim Glücksspiel gibt es bei den Automaten.
Bis zu 400 000 Menschen in Deutschland seien dem Glücksspiel verfallen."

Aufgrund der Suchtproblematik ist die FÖDL der Auffassung, dass die Errichtung einer Spielhalle mit einer "Vorzeigekultur" ganz und gar nichts zu tun hat!

- Abschließende Bemerkungen
Die FÖDL steht uneingeschränkt zur Zielsetzung des Bebauungsplans, Flächen für Handwerks- und Gewerbebetriebe mit Blickpunkt der Schaffung guter und nachhaltiger Arbeitsplätze bereitzustellen.

Die FÖDL unterstützt jedoch keine Vorhaben,
- welche die Suchtgefahren fördern,
- die mit den innerörtlichen Einzelhandelsbetrieben kollidieren,
- die Einschränkungen der Wohnqualität, vor allem der Bevölkerung der östlichen Bebauung von Oberhausen zur Folge haben.

Für Fragen stehen Ihnen Ihre Gemeinderäte/-innen der FÖDL gerne zur Verfügung:

        Katharina Korrmann          Margit Zieger         Peter Börzel         Jasmine Brand

                    Helmut Brand                      Karl Riegel               Thomas Zieger

01/2011 - 2. Pflegeeinsatz in den Kleinbruchspitzen
Erfolgreicher gemeinsamer Pflegeeinsatz des BUND Bruhrain und der FÖDL auf der Gemarkung  Kleinbruchspitzen

Am Samstag, den 29.01. versammelte sich wieder einmal eine unentwegte Schar engagierter Naturschützer im Nordbereich unserer Gemarkung, um das dort befindliche Feuchtbiotop fit für den Frühling zu machen. Nachdem beim letzten Termin bereits ein Großteil der Gehölzentfernungen durchgeführt wurde, konzentrierten wir uns dieses Mal auf das Abräumen von angefallenem Mähgut (v.a. Schilf und Goldruten). Bei herrlichem Winterwetter war die Aufgabe von den 10 anwesenden Naturschützern überraschend schnell erledigt. Früher als geplant versammelten wir uns um das wärmende Feuer um uns die (in gewohnt ausgezeichneter Qualität) Würste von der Metzgerei Andreas Börzel aus Oberhausen schmecken zu lassen. In gemütlicher Runde wurde auf bisher geleistete Arbeit zurückgeblickt sowie zukünftige Aufgaben diskutiert. Erfreulicherweise waren dieses Mal auch 3 Kinder anwesend, für die das Highlight sicherlich die kleine Waldmaus war, die sich unter einem Reisighaufen versteckt hatte und nach ausgiebiger "auf der Hand Haltung" auch wieder unter einen solchen zurückgebracht wurde. Abschließend sei gesagt, dass dieses für Vögel, Frösche, Molche und Insekten wichtige Kleingewässer für den kommenden Frühling nach unserem Ermessen nun perfekt "gestylt" ist. Arbeit gibt es aber trotzdem noch genügend, z.B. am 26.02.2011 im Naturschutzgebiet Kohlplattenschlag auf der Gemarkung Graben-Neudorf.

Armin Scheurer
01/2011 Neujahrsempfang

Neujahrsempfang 2011 der FÖDL


Am Sonntag, den 23. Januar hatten der Freundeskreis und die Gemeinderäte der FÖDL zum traditionellen Neujahrsempfang geladen.


Der Sitzungssaal im Rathaus Rheinhausen verwandelte sich durch Petra und Helmut Brand zu einer wahren Augenweide und empfing die Gäste in einer prachtvollen Atmosphäre. Unter dem Motto „die Pflanze des Jahres 2011“ wählten die beiden für die Saaldekoration das Rosmarin aus. Zu Beginn erläuterte Helmut Brand die Dekoration und führte die Gäste durch das Tier- und Pflanzenjahr 2011 und lies auch kleine schmackhafte Rezepte mit Rosmarin in seinen Vortrag mit einfließen.


Nun kam es der Fraktionsvorsitzenden der FÖDL, Marion Pietsch, zu, die zahlreichen Gäste, darunter auch Bürgermeister Martin Büchner und Ortsvorsteher Peter Prestel zu begrüßen. Sie wünschte allen Anwesenden schöne gesellige Stunden und für das Neue Jahr, dass es ein gutes, glückliches, zufriedenes, friedliches und vor allem ein gesundes Jahr werden möge.


Zu einem Neuanfang gehört aber auch ein Rückblick auf das Vergangene. Thomas Zieger erläuterte die wichtigsten Punkte aber und auch die schmerzhaftesten Augenblicke des Jahres

2010 den Zuhörern. So musste der Freundeskreis der FÖDL seinen langjährigen Wegbegleiter Volker Machauer mit nur 47 Jahren zu Grabe tragen. Mit einer Schweigeminute gedachten die Anwesenden ihrem Freund Volker.


Auch ein Wechsel in der Besetzung der Gemeinderatsfraktion musste im September vorgenommen werden, da Bernd Rothardt aus Krankheitsgründen aus dem Gemeinderat ausschied. Nachfolgerin wurde Katharina Korrmann, die nun seit dem 27.09.10 dem Rat angehört. Eigentlich wäre nach Rangliste Jochen Most und danach Martina Börzel an der Reihe gewesen, aber aus familiären Hinderungsgründen durften diese beiden nicht nachrücken.


Wichtiges Thema war der Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer, der uns mittlerweile über Jahrzehnte beschäftigt. Die FÖDL werden auch weiterhin ein wachsames Auge auf die

Entwicklungen werfen und alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um unsere Lebens- und Wohnqualität zu erhalten. Thomas Zieger hob hervor, dass trotz unterlegenem Prozess gegen den Flugplatzausbau, durch den Protest der Bevölkerung von Oberhausen-Rheinhausen ein wichtiges Ziel erreicht werden konnte, nämlich, dass ein Nachtflugverbot verhängt wurde und uns damit wenigstens die Nachtruhe gewährleistet ist. Er erinnerte an die laufenden Montagsdemos, um auch weiterhin unseren Protest gegen diesen Ausbau kundzutun.


Ein weiterer Punkt waren die gemeinsamen Aktivitäten der FÖDL mit dem BUND. Im Mai 2010 wurde die BUND-Gruppe Bruhrain aus der Taufe gehoben und unser FÖDL-Mitglied, Armin Scheurer, wurde zum Gruppensprecher für Oberhausen-Rheinhausen gewählt. Die erste gemeinsame Pflegemaßnahme wurde im Dezember in den „Kleinbruchspitzen“ durchgeführt. Am 29.01.11 soll ein weiterer Einsatz hier erfolgen.


Noch weitere Themen gab es rund um das Gemeindegeschehen wobei auch die Erwähnung des Weihnachtsmarktstandes der FÖDL in Rheinhausen nicht fehlen durfte. So auch das neue

Gewerbegebiet „Hammelsäcker“, die neue Werkrealschule, das Neubaugebiet Erlengewann. Thomas Zieger machte weiterhin deutlich, dass uns das Wohl der Kinder, Jugendlichen und der Familien immer im Vordergrund standen. Für die FÖDL steht es außer Frage, dass die Bevölkerung in allen wichtigen Entscheidungen stärker mit eingebunden werden muss. Die Fraktion setzt sich für mehr Bürgerbeteiligung ein.


Auch Bürgermeister Büchner sprach nochmals die Finanzsituation der Gemeinde an und richtete einen besorgten Blick auf die rückläufige Einwohnerzahl unserer Gemeinde. Ausführlich schilderte er seine Einschätzung zum geplanten Neubaugebiet „Erlengewann“ in Oberhausen. Wichtiges Thema ist der Erhalt unserer Schulstandorte und eine gute Versorgung der Kindergartenplätze. Er bedankte sich bei den Gemeinderätinnen und –Räten der FÖDL für die zurückliegende gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und schließt sich den guten Wünschen für das Neue Jahr an.


Marion Pietsch leitete den geselligen Teil ein und eröffnete das Buffet bei dem allerlei Köstlichkeiten geboten wurde. Bei Sekt, aber auch alkoholfreiem, mit lieben Leuten bei netten Gesprächen war es sehr kurzweilig und wir dürfen behaupten, dass es wieder einmal ein gelungener Neujahrsempfang war.

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2010
12/2010 - Pflegeeinsatz in den Kleinbruchspitzen

*Adventszeit – auch für die Natur*

Am Samstag, den 11.12.10 trafen sich Mitglieder der FÖDL und des BUND zu
Pflegemaßnahmen in den Kleinbruchspitzen.
Das Biotop „Kleinbruchspitzen“ in Oberhausen-Rheinhausen hat es verdient,
von uns bevorzugt behandelt zu werden. Eine Flachwasserzone mit Schilfgürtel
als Rückzugsgebiet für Moor- und Laubfrösche, für Rohrdommel und Blaumeise
und viele andere Tier- und Pflanzenarten braucht unsere Hilfe. Wir konnten
dem Biotop wieder „Luft verschaffen“. Neben der Entnahme von Nährstoffen
(Schilfreste) aus dem Gewässer war unser Hauptziel die Entfernung von
Weiden, die das Gebiet in Besitz nehmen wollten. Ohne Gummistiefel ein
hoffnungsloses Unterfangen. Der Abtransport der abgesägten Weiden in bis zu
30 cm Wassertiefe war nur mit einer „adventlichen Bewegungsart“ (langsam,
bedächtig, gut überlegt, Schritt für Schritt zum Ziel) zu bewältigen. Unser
„Säger“ Rüdiger Scheurer hatte glücklicherweise Stiefel bis zum Oberschenkel
– und das war nötig. Rüdiger und Armin Scheurer hatte alles hervorragend organisiert.
Die Pausen am Feuerkorb bei heißen Würstchen, Kaffee, Lebkuchen und Getränke
waren das I-Tüpfelchen bei dem Einsatz. Kurz und gut: es war ein toller Tag
für die Natur und alle Beteiligte. Sobald eine kurze Eiszeit das Gewässer
„begehbar“ macht (zufriert), werden wir kurzfrist nochmals zu einem Einsatz
einladen. Mitmachen lohnt in jeder Hinsicht – direkt oder indirekt, aktiv
oder passiv.

Danke an alle die dabei waren und sich die Zeit genommen haben für unsere Umwelt,
die uns schließlich alle angeht.
Besonderen Dank auch an Margit Zieger und Marion Pietsch, die zeigten, dass auch
Mädels mit anpacken können. Nicht vergessen wollen wir Rüdiger Gäng, der die Vorarbeiten
mit dem Traktor für uns erledigte. Und ganz toll fanden wir, dass Peter Brand uns seine
Mähvorrichtung zur Verfügung gestellt hat.


11/2010 - Weihnachtsmarkt in Rheinhausen am 27./28.11.2010

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit großen Schritten gehen wir auf die Weihnachtszeit zu.

Der Freundeskreis und die Gemeinderäte/innen werden sich wie jedes Jahr
wieder mit einem liebevoll geschmückten Stand am Weihnachtsmarkt rund um die „Alte Post“ in Rheinhausen beteiligen. Wir hoffen, Sie schauen auch dieses Jahr wieder bei uns vorbei und erfreuen sich an köstlichem Glühwein, leckerer Kürbissuppe, feinen Likören, frischen Schaumküssen sowie kleinen Eisenbahnen aus süßen Köstlichkeiten. Für die Klein und Groß steht auch dieses Jahr wieder unser Miniatur-Jahrmarkt, mit prächtigen Modell-Karussellen bereit.
Also am 27. und 28. November auf zum Weihnachtsmarkt nach Rheinhausen.
Wir freuen uns auf Sie.

Gemeinderäte/innen und Freundeskreis der FÖDL
10/2010 - Erste Montagsdemo gegen den Ausbau des Speyerer Flugplatzes "Rettet den Auwald"

Verehrte Einwohnerschaft,

am Montag, den 04.10.1010 gab es den Auftakt zu den Montagsdemonstrationen gegen den Ausbau des Speyerer Flugplatzes. Die Bürgerinitiative „Lebensqualität statt Flugplatzausbau“ rief die Einwohner von Speyer und Oberhausen-Rheinhausen zu einer Kundgebung auf, damit sie ihren Unmut über die bevorstehenden Rodungen bzw. Kappungen der Bäume im Auwald zum Ausdruck bringen können. Am Dammwachthaus in Speyer fanden sich ca. 350 Flugplatzgegner ein, um mit Luftballons und Kerzen auf dem Rheindamm in der Einflugschneise eine Menschenkette zu bilden. Presse, Funk und Fernsehen waren vor Ort und ließen sich über den aktuellen Stand der Dinge informieren. Der ehemalige Landesvorsitzende des BUND Rheinland-Pfalz, Herr Dr. Bernhard Braun, berichtete von neuesten Entwicklungen, dass die Metropolregion Rhein-Neckar dringend einen geeigneten Regionalflughafen sucht und wenn erst einmal die Landebahn in Speyer erweitert wurde, können wir uns alle denken, welcher Flugplatz favoritisiert werden soll. Gerade für unsere Gemeinde wäre es verheerend, sollte der Verkehrslandeplatz Speyer wirklich in ein paar Jahren zum Regionalflughafen umfunktioniert werden.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir uns weiterhin mit aller Macht gegen den Ausbau wehren und unsere Präsens bei den kommenden Montagsdemonstrationen zeigen. Hier ein herzlicher Dank an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihre Freizeit opfern bzw. geopfert haben und für unser aller Wohl und unsere Lebensqualität in Speyer mit dabei waren. Es wäre schön und wünschenswert, dass bei der nächsten Demo auch Sie mit dabei wären.

Nächster Treff:  jeden Montag, 18.00 Uhr vor dem Atlpörtel in Speyer

Marion Pietsch
10/2010 - Neues zum Ausbau des Flugplatzes Speyer

Auch nachdem der Bundesgerichtshof unsere Revisionsklage gegen das Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz abgewiesen hat, stecken wir noch lange nicht den Kopf in den Sand und geben klein bei.

An verschiedenen Stellen, wie z.B. bei der UNESCO und im Europäischen Parlament laufen im Moment Prüfungen über den geplanten Ausbau der Speyerer Landebahn. Nach 5 Jahren haben wir endlich persönlichen Kontakt zur UNESCO bekommen. Diese teilten der Bürgeriniative gegen den Flugplatzausbau nun mit, dass ihnen die ganze Problematik mit der Überfliegung und der Nähe des Domes zum Flugplatz so nicht bekannt war. Die Flugplatzbetreiber verharmlosten stets den Sachverhalt. Leider fand sich erst jetzt ein Sachbearbeiter, der auch unsere Stellungnahmen nun endlich zur Kenntnis genommen hat. Es bleibt abzuwarten, was sich in dieser Sache noch tut.

Wie uns bekannt wurde, sollen die Arbeiten zum Ausbau der Landebahn in den nächsten Tagen beginnen. Auch im Auwald sollen demnächst die Sägen eingesetzt werden!

Deshalb wollen wir – wie auch die Stuttgart-21-Gegner -  demonstrieren und Aufmerksamkeit auf unsere Sache lenken.

Unter dem Motto  „Rettet den Auwald“  findet von der „Bürgerinitiative gegen den Flugplatzausbau“ eine Kundgebung statt.

Treffpunkt:  am Montag, 04. Oktober um 18 Uhr am Dammwachthaus/Ende der Alten Rheinhäuser Straße in Speyer.

Abfahrt:         17.00 Uhr in Rheinhausen, Parkplatz am Rhein
                       Wenn möglich Fahrgemeinschaften bilden.

Anfahrt:         In Speyer auf der Rheinhäuser Strasse Richtung Rhein bis zum Parkplatz rechts direkt am Hochwasserdamm (vor dem Damm rechts einbiegen). Dann zu Fuß am Damm entlang etwa 500 m bis zum Dammwachthaus.


Nach der Kundgebung soll eine Menschenkette auf dem Rheindamm gebildet werden, um den Schutz des Auwaldes zu symbolisieren.
Zur Steigerung der Außenwirkung werden Luftballons und Kerzen verteilt.

Diese Aktion soll eine Auftaktveranstaltung werden, der noch mehrere „Montagstreffen“ an verschiedenen Plätzen folgen sollen.

Es wäre wünschenswert und wichtig, dass wir auch in der jetzigen Situation durch zahlreiche Teilnahme Solidarität zeigen.

Protestieren auch Sie mit, fahren Sie am 04.10.10 mit nach Speyer!




09/2010 - Vereidigung Katharina Korrmann

Katharina Korrmann als neue Gemeinderätin der FÖDL vereidigt

Nachdem Bernd Rothardt aus gesundheitlichen Gründen aus der FÖDL-Gemeinderatsfraktion verabschiedet wurde, wurde Frau Katharina Korrmann als neue FÖDL-Gemeinderätin in ihr Amt eingeführt und vereidigt.

Herr Bürgermeister Büchner verlass die Eidesformel, die Frau Korrmann nachsprach:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Nachdem alle Urkunden unterschrieben wurden, nahm Frau Korrmann am Gemeinderatstisch ihren Platz ein.

Wir heißen Frau Katharina Korrmann herzlich in unseren Reihen willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Unsere Kathy ist FÖDL der ersten Stunde – dass heißt, seit über 20 Jahren ist sie im  FÖDL-Freundeskreis und bei allen Aktionen und Aktivitäten mit dabei gewesen.
09/2010 - Verabschiedung Bernd Rothardt

Bernd Rothardt aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat ausgeschieden

Am Montag, den 27.09.10 wurde Bernd Rothardt auf eigenem Wunsch aus dem Gemeinderat verabschiedet.
Gesundheitliche Gründe bewogen ihn, sein Amt als Gemeinderat aufzugeben.


Bürgermeister Martin Büchner würdigte die Arbeit von Herrn Rothardt und wünschte ihm für seine Zukunft alles Gute. Aus allen Fraktionen schlossen sich die guten Wünsche für Herrn Rothardt an.

Die Fraktionsvorsitzende der FÖDL Frau Marion Pietsch bedankte sich bei Herrn Bernd Rothardt und verabschiedete ihn mit den folgenden Worten:

„Lieber Bernd,
es fällt mir nicht leicht, Dich zu verabschieden.
Es ist schlimm, dass es gesundheitliche Gründe sind, die Dich veranlassen, aus dem Gemeinderat auszuscheiden.
Wir alle danken Dir für die sechs Jahre, die Du mit uns als Gemeinderat verbracht hast. Deine Meinung und Dein Wissen, die Du in den verschiedenen Ausschüssen und im Rat mit eingebracht hast, waren immer wertvoll, wichtig und hilfreich für uns. Du hast Dich stets mit all Deiner Kraft für das Wohl der Gemeinde eingesetzt – und wie es scheint, sogar mehr, als Dir gut tat.
Auch wenn Du die vorderste Reihe nun verlässt, wissen wir, dass Du hinter uns stehst und mit Rat und Tat unsere Arbeit weiterhin unterstützt.
Wir müssen Dich heute schweren Herzens aus der FÖDL-Gemeinderatsfraktion entlassen  - aber aus unserem Band der Freundschaft entlassen wir Dich nicht!
Bernd, wir wünschen Dir alles Gute für Deine Zukunft und hoffen, dass Du gesundheitlich wieder ganz fit wirst.
Als kleines Dankeschön möchte ich Dir von uns ein Geschenk überreichen und hoffe, dass es Dir immer und überall den Weg leuchten wird.
Nochmals unseren herzlichsten Dank an Dich und alles Gute.“

07/2010 - Bundesverwaltungsgericht Beschluss zum Flughafenausbau Speyer

Abschrift
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS


BVerwG 4 B 54.09
OVG 8 C 10399/08

In der Verwaltungsstreitsache

1. des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V., Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.,
verrtreten durch den Landesgeschäftsführer, Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz,

2. ...,

Klägers und Beschwerdeführers,

- Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schotten, Fridrich und Bannasch,
Kaiser-Joseph-Straße 247, 79098 Freiburg -

gegen

das Land Rheinland-Pfalz,
vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz,
dieser vertreten durch die Geschäftsführerin,
Gebäude 890, 55483 Hahn-Flughafen,

Beklagten und Beschwerdegegner,

Beigeladene:

Flugplatz Speyer/Ludwigshafen GmbH (FSL),
vertreten durch den Geschäftsführer,
Joachim-Becher-Straße 2, 67346 Speyer,

- Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Gronefeld, Thoma & Kollegen,
Prinzregentenplatz 23, 81675 München -

hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 3. Juni 2010
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Jannasch und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bumke

beschlossen:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 25 000 € festgesetzt.

Gründe:

1. Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

2. 1. Das Beschwerdevorbringen ergibt nicht, dass die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen wäre.

3. 1.1 Die Beschwerde wirft zur Alternativenprüfung (§ 34 Abs. 3 Nr. 2
BNatSchG 2009) folgende Fragen auf:
- Darf bei der Prüfung von Standortalternativen für ein Flughafenausbauvorhaben auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Nr. 2 LNatSchG RP /§ 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG bzw. Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 1 FFH-RL eine Standortalternative bereits deshalb ausgeschlossen werden, weil ein Vorhabenträger für die Realisierung des Ausbauvorhabens an diesem Alternativstandort nicht zur Verfügung steht?
- Darf ein Alternativstandort für ein Flughafenausbauvorhaben allein deshalb als unzumutbare Alternative bzw. als anderes Projekt im Sinne von § 27 Abs. 2 Nr. 2 LNatSchG RP /§ 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG bzw. Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 1 FFH-RL angesehen werden, weil eine realistische Möglichkeit der Verwirklichung dieses Vorhabens am Alternativstandort innerhalb des Planungshorizonts infolge der absehbaren Dauer eines erst noch einzuleitenden Planungsbeziehungsweise Genehmigungsverfahrens nicht gegeben ist?

4. Diese Fragen rechtfertigen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung weil sie sich in einem Revisionsverfahren nicht stellen würden.

5. Zwar geht der Senat - in Übereinstimmung mit dem Beklagten und der Beigeladenen - davon aus, dass die Grundsatzrügen die Auslegung von Bundesrecht im Sinne von § 137 Abs. 1 VwGO (einschließlich des Europarechts) betreffen, da die in der Fragestellung genannte Vorschrift des Landesrechts lediglich das bindende Bundes- und Europarecht nachvollzieht (Urteile vom 9. Juli 2009
- BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 6 und vom 21. Februar 2008
- BVerwG 4 C 13.07 - BVerwGE 130, 223 Rn. 9).

6. Die formulierten Fragen gehen jedoch von Voraussetzungen aus, die in den tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts keine Grundlage finden. Das Oberverwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gelangt, die Planfeststellungsbehörde habe davon ausgehen dürfen, dass eine realistische Möglichkeit zur Verwirklichung eines Ausbaus des Coleman-Airfield in Mannheim‑Sandhofen für eine zivile Flugplatzmitbenutzung an diesem Standort in absehbarer Zeit nicht gegeben sei (UA S. 103). Es müsse - wenn wie hier auch an dem anderen Standort ein Ausbau erforderlich sei - gewährleistet sein, dass überhaupt ein Investor für die Realisierung des Ausbauvorhabens am Alternativstandort zur Verfügung stehe (UA S. 104). Für den am Standort Coleman­Airfield erforderlichen Ausbau sei kein Investor in Sicht. Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts beschränkt sich jedoch nicht auf das Fehlen eines Vorhabenträgers. Daher kommt es nicht darauf an, ob bereits dieser Umstand ausreichen könnte, der behandelten Standortalternative ihre mangelnde Eignung entgegenzuhalten, weil er vor dem Hintergrund der vorhandenen Konkurrenz möglicher Träger (vgl. Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 <272>) auf eine mangelnde wirtschaftliche Realisierbarkeit schließen lässt. Vielmehr begründet das Oberverwaltungsgericht eingehend die Probleme, denen sich ein Vorhabenträger auf dem Weg zur Verwirklichung ei­nes Ausbaus des Coleman-Airfield gegenüber sähe. Hierzu zählt es die Investitionskosten, die ein regelkonformer Ausbau der Start- und Landebahn einschließlich der unverzichtbaren Infrastruktureinrichtungen für eine zivile (Mit-) Nutzung erfordern werde. Ferner fehle es an einer konkreten Ausbauplanung. Anders als im Falle des Verkehrslandeplatzes Speyer gebe es keine landesplanerische Entscheidung mit der nach § 6 Abs. 2 Satz 2 LuftVG erforderlichen Feststellung, dass das Ausbauvorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen würde. Es sei auch zweifelhaft, ob eine Konversionsgenehmigung ausreichen werde und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden müsse. Ferner seien die Bedingungen, unter denen die US-Streitkräfte eine zivile Mitbenutzung zulassen würden, sowie etwaige Beschränkungen im Hinblick auf den militärischen Flugverkehr noch offen. Auch die Stadt Mannheim, die nach Ansicht des Klägers als möglicher Investor für einen Ausbau des Coleman-Airfield und als Betreibergesellschaft für dessen zivile Mitbenutzung in Betracht käme, habe sich zu dem Ausbau ablehnend geäußert. Das Oberverwaltungsgericht hat seiner Würdigung somit nicht nur das bloße Fehlen eines (konkreten) Projektträgers zugrunde gelegt, sondern hat Unwägbarkeiten und Hindernisse aufgezeigt, die einer zeitnahen Realisierung des Vorhabens am Standort Coleman-Airfield unabhängig von der Person des Investors entgegen stehen, mithin jeden potentiellen Investor treffen.

7. Aus denselben Gründen ist auch die zweite Teilfrage nicht entscheidungserheblich. Denn nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts fehlt es an einer realistischen Möglichkeit der Verwirklichung des Vorhabens am Alternativstandort innerhalb des Planungshorizonts nicht lediglich infolge der absehbaren Dauer eines erst noch einzuleitenden Planungs- beziehungsweise Genehmigungsverfahrens. Vielmehr stehen - wie dargelegt - der Verwirklichung weitere und gewichtigere Hindernisse entgegen, als lediglich der Zeitablauf für ein Planungs- beziehungsweise Genehmigungsverfahren. Das Oberverwaltungsgericht hebt ausdrücklich hervor, die Zeitverzögerung für die Erstellung der in einem Planfeststellungsverfahren prüffähigen Antragsunterlagen durch einen Investor sei für die Frage der Realisierbarkeit ohne Belang; auch die zu erwartende durchschnittliche Dauer eines Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens für sich genommen sieht es nicht als Hindernis an (UA S. 104).

8. Im Übrigen hat der Senat die maßgeblichen Grundsätze für die Beachtlichkeit von Standortalternativen bereits in seinem Urteil vom 9. Juli 2009 (a.a.O. Rn. 33) unter Verwertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargestellt.

9. Danach ist der Begriff der Alternative in Art. 6 Abs. 4 Fauna-Flora-Habitat‑Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - FFH­RL -) aus der Funktion des durch Art. 4 FFH-RL begründeten Schutzregimes zu verstehen. Er steht in engem Zusammenhang mit den Planungszielen, die mit einem Vorhaben verfolgt werden. Lässt sich das Planungsziel an einem nach dem Schutzkonzept der Habitat-Richtlinie günstigeren Standort oder mit geringerer Eingriffsintensität verwirklichen, so muss der Projektträger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Ein irgendwie gearteter Gestaltungsspielraum wird ihm nicht eingeräumt. Anders als die fachplanerische Alternativenprüfung ist die FFH-rechtliche Alternativenprüfung nicht Teil einer planerischen Abwä­gung. Der Behörde ist für den Alternativenvergleich kein Ermessen eingeräumt.

Art. 6 Abs. 4 FFH-RL begründet aufgrund seines Ausnahmecharakters ein strikt beachtliches Vermeidungsgebot, das zu Lasten des Integritätsinteresses des durch Art. 4 FFH-RL festgelegten kohärenten Systems nicht bereits durchbrochen werden darf, wenn dies nach dem Muster der Abwägungsregeln des deutschen Planungsrechts vertretbar erscheint, sondern nur beiseite geschoben werden darf, soweit dies mit der Konzeption größtmöglicher Schonung der durch die Habitat-Richtlinie geschützten Rechtsgüter vereinbar ist. Die Anforderungen an den Ausschluss von Alternativen steigen in dem Maß, in dem sie geeignet sind, die Ziele des Vorhabens zu verwirklichen, ohne zu offensichtlichen - ohne vernünftigen Zweifel - unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen zu führen. Entscheidend ist daher, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses die Verwirklichung gerade dieser Alternative verlangen oder ob ihnen auch durch eine andere Alternative genügt werden kann (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-239/04 - Sig. 2006, 1-10183 Rn. 43, 46). Eine Ausführungsalternative ist vorzugswürdig, wenn sich mit ihr die Planungsziele mit geringerer Eingriffsintensität verwirklichen lassen (Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 170 und vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 <262>). In­wieweit Abstriche von einem Planungsziel hinzunehmen sind, hängt maßgebend von seinem Gewicht und dem Grad seiner Erreichbarkeit im jeweiligen Einzelfall ab (Beschluss vom 1. April 2009 - BVerwG 4 B 61.08 - NVwZ 2009, 910 Rn. 62 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 34 <insoweit in Buchholz nicht veröffentlicht>). Auch bei einem standortgebundenen Vorhaben, wie dem Ausbau eines vorhandenen Flughafens, ist zu prüfen, ob sich an anderer Stelle eine Alternativlösung anbietet oder gar aufdrängt. Als Alternative sind allerdings nur solche Änderungen anzusehen, die nicht die Identität des Vorhabens berühren. Von einer Alternative kann dann nicht mehr die Rede sein, wenn sie auf ein anderes Projekt hinausläuft, weil die vom Vorhabenträger in zulässiger Weise verfolgten Ziele nicht mehr verwirklicht werden könnten. Zumutbar ist es nur, Abstriche vom Zielerfüllungsgrad in Kauf zu nehmen. Eine planerische Variante, die nicht verwirklicht werden kann, ohne dass selbständige Teilziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden, aufgegeben werden müssen, braucht da­gegen nicht berücksichtigt zu werden (Urteile vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 33, vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 67, vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 143 und vom 15. Januar 2004 - BVerwG 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 <11>; Beschluss vom 16. Juli 2007 - BVerwG 4 B 71.06 - juris Rn. 42).

10. Eine Standortalternative durch Ausbau eines anderen Flughafens an anderer Stelle ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann anzunehmen, wenn die in Betracht kommenden anderen Flughäfen im Wesentlichen denselben Verkehrsbedarf decken würden (Urteile vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 37 und vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 67). Davon ist das Oberverwaltungsgericht ausgegangen, da sich der Suchraum der Alternativenprü­fung auf die gesamte, Länder- und Zuständigkeitsgrenzen übergreifende Metropolregion Rhein-Neckar zu erstrecken habe (UA S. 102). Eine weitere Voraussetzung für das Vorliegen einer Standortalternative stellt ihre objektive Realisierbarkeit dar, die hier jedoch - wie ausgeführt - nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht gewährleistet ist. Daher kann dahingestellt bleiben, ob eine mit erheblichen baulichen Erweiterungen verbundene erstmalige Umwidmung eines bisher ausschließlich militärisch genutzten Landeplatzes zu einem für die zivile Luftfahrt mitbenutzten Verkehrslandeplatz im Verhältnis zu einer durch neue Sicherheitsregelungen erforderlich gewordenen - geringeren - Erweiterung eines vorhandenen zivilen Verkehrslandeplatzes nicht schon von vornherein unabhängig von der Realisierbarkeit - wie vom Oberverwaltungsgericht angedeutet (UA S. 99) - ein anderes Projekt darstellt und schon aus diesem Grund als Alternative nicht in Betracht kommt.

11. 1.2 Auch die Frage
Kann bei der Zulassung eines Projekts, das geeignet ist, ein zum Vogelschutzgebiet erklärtes Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, die Anwendung des Art. 4 Abs. 4 Vogelschutz-RL mit seinen gegenüber Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH­RL strengeren Voraussetzungen allein dadurch ausgeschlossen werden, dass in der für das betreffende Projekt erstellten FFH-Verträglichkeitsprüfung die erhebliche Beeinträchtigung einer in dem Gebiet vorkommenden Vogelart geprüft und bejaht wird, wenn zugleich offen bleibt, ob die betreffende Vogelart in einer für die Erstellung der FFH-Verträglichkeitsprüfung maßgeblichen Art und Weise zum Gegenstand der Erhaltungsziele des Gebiets gemacht wurde und ob das betreffende Gebiet zu den für die Erhaltung dieser Vogelart zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebieten gehört,
rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision.

12. Ausgangspunkt der Fragestellung ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Wechsel des Schutzregimes nach der Vogelschutz-Richtlinie (VRL) in dasjenige der FFH-Richtlinie (Art. 7 FFH-RL). Danach gilt Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL nicht für Gebiete, die nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärt wurden, obwohl dies erforderlich gewesen wäre (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 - SIg. 2000, 1-10799, Rn. 57). Die Erklärung zum besonderen Schutzgebiet im Sinne von Art. 7 FFH-RL erfordert einen „förmlichen Akt" (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 a.a.O. Rn. 53). Ein Mitgliedstaat erfüllt seine Ausweisungspflicht nach Art. 4 Abs. 1 und 2 VRL ferner nur dann rechtswirksam, wenn er die besonderen Schutzgebiete „vollständig und endgültig" ausweist (EuGH, Urteil vom 6. März 2003 - Rs. C-240/00 - Slg. 2003, 1-2202 Rn. 21). Die Erklärung muss das Gebiet Dritten gegenüber rechtswirksam abgrenzen und nach nationalem Recht „automatisch und unmittelbar" die Anwendung einer mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehenden Schutz- und Erhaltungsregelung nach sich ziehen (EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - Rs. C-415/01 - SIg. 2003, 1-2089 Rn. 26). Hieraus hat das Bundesverwal­tungsgericht abgeleitet, dass die „Erklärung" zum besonderen Schutzgebiet nach Art. 4 Abs. 1 VRL, die nach Art. 7 FFH-RL den Wechsel des Schutzregimes auslöst, jedenfalls eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung mit Außenwirkung darstellen muss, wobei deren rechtliche Gestalt durch das Recht der Mitgliedstaaten näher bestimmt wird (Urteil vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 <285>). Eine einstweilige Sicherstellung reicht hierfür nicht aus, da ihr die erforderliche Dauerhaftigkeit und Festigkeit fehlen. Ist ein Gebiet in dieser Weise als Schutzgebiet ausgewiesen worden, bestimmt sich der Maßstab für die Frage, ob ein Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL und nicht nach Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der VRL (EuGH, Urteile vom 13. Juni 2002 - Rs. C-117/00 - Slg. 2002, 1-5335
Rn. 25 und vom 7. Dezember 2000 a.a.O. Rn. 43 ff.).

13. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung ist das Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die unmittelbar durch Gesetz erfolgende Erklärung des europäischen Vogelschutzgebiets 6716-402 „Berghausener und Lingenfelder Altrhein mit Insel Flotzgrün" zum besonderen Schutzgebiet den Anforderungen an eine endgültige, vorbehaltlose und rechtsverbindliche Schutzgebietserklärung mit Außenwirkung genügt. Dies stellt die Beschwerde nicht in Frage.

14. Klärungsbedarf sieht die Beschwerde hinsichtlich der Voraussetzungen eines Regimewechsels nach Art. 7 FFH-RL; sie wendet sich dagegen, dass das Oberverwaltungsgericht offen gelassen habe, ob Vogelarten, die bei der Bestimmung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets als „Nebenvorkommen" gekennzeichnet worden seien, aus naturschutzfachlichen Gründen als „Hauptvorkommen" hätten eingestuft werden müssen und damit auch offen geblieben sei, ob das Vogelschutzgebiet für diese Arten zu den zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebieten zähle. Klärungsbedürftig sei, ob unter diesen Umständen ein Regimewechsel allein damit begründet werden dürfe, dass - wie vom Oberverwaltungsgericht angenommen (UA S. 52) - die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung auch die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen von Vorkommen der lediglich als Nebenvorkommen des Gebiets aufgeführten Vogelarten als erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebiets bewertet und nicht geringer gewichtet habe als die ebenfalls festgestellte erhebliche Beeinträchtigung der als Hauptvorkommen gekennzeichneten Vogelarten. Die Frage ist indes nicht entscheidungserheblich.

15. Das Oberverwaltungsgericht gelangt in Auslegung des nicht revisiblen Landesrechts zu dem Ergebnis, die Erklärung des europäischen Vogelschutzgebiets „Berghausener und Lingenfelder Altrhein mit Insel Flotzgrün" zum besonderen Schutzgebiet (§ 25 Abs. 2 LNatSchG Rheinland-Pfalz) ziehe auch unmittelbar eine mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehende Schutz- und Erhaltungsregelung nach sich (UA S. 47). Es sei Aufgabe der Landesregierung, die Erhaltungsziele für das jeweilige Gebiet durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Dies sei mit der Verordnung vom 18. Juli 2005 geschehen. In der Anlage 2 zu § 25 Abs. 2 LNatSchG Rheinland-Pfalz werde auf bestimmte namentlich aufgeführte Vogelarten Bezug genommen. Dabei würden mit „(H)" bezeichnete Vogelarten als Hauptvorkommen definiert, die für die Bestimmung der Erhaltungsziele charakteristisch seien. Insofern mache der Landesgesetzgeber von seinem fachlichen Beurteilungsspielraum Gebrauch (vgl. dazu Beschluss vom 24. Februar 2004 - BVerwG 4 B 101.03 - juris Rn. 13). Dies sei in nicht zu beanstandender Weise erfolgt (UA S. 50).

16. Das Oberverwaltungsgericht ist somit zu dem Ergebnis gelangt, dass bereits die Erklärung des betreffenden Vogelschutzgebiets im Einklang mit den Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechts erfolgt ist. Dabei geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, dass die Erhaltungsziele so umfassend formuliert seien, dass sie auch den Lebensraumansprüchen der als „Nebenvorkommen" aufgeführten Vogelarten und Vogelartengruppen hinreichend Rechnung trügen (UA S. 50). Darauf, dass im Rahmen der für das hier betroffene Projekt vorgenommenen Verträglichkeitsprüfung keine Unterscheidung zwischen dem Hauptvorkommen und dem Nebenvorkommen vorgenommen worden ist, kommt es daher nicht an. Das Oberverwaltungsgericht hat die angesprochenen Aspekte - Gegenstand der Erhaltungsziele und Auswahl der zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete - nicht offen gelassen. Vielmehr ist es davon ausgegangen, dass bereits auf der Ebene der Festsetzung der Vo­gelschutzgebiete durch den (rheinland-pfälzischen) Gesetzgeber und der Festlegung der Einzelheiten durch den Verordnungsgeber den Anforderungen an den Auswahlprozess genügt worden ist und die Erhaltungsziele ohne Verstoß gegen Europarecht beschrieben worden sind.

17. Im Übrigen hat der Senat bereits hervorgehoben, im Falle einer teilweise unzureichenden Unterschutzstellung spreche alles dafür, dass bezüglich der unter Schutz gestellten Gebietsteile ein Regimewechsel eintrete, es für die nicht unter Schutz gestellten, aber unter Schutz zu stellenden Gebietsteile dagegen beim Verschlechterungsverbot des Art. 4 Abs. 4 VRL verbleibe (Beschluss vom 11. November 2009 - BVerwG 4 B 57.09 - UPR 2010, 103 Rn. 12). Erst recht ist ein Regimewechsel für ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet zu bejahen, wenn lediglich vorgetragen wird, ein Bundesland hätte an anderer Stelle ein weiteres Vogelschutzgebiet ausweisen müssen. Davon geht auch die Recht­sprechung des EuGH aus (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 - Sig. 2000, 1-10799 Rn. 43 ff.; Schlussantrag der Generalanwältin Sharpston vom 25. Februar 2010 in der Rs. C-535/07 Rn. 31).

18. Die in diesem Zusammenhang hilfsweise zum Einwand der Präklusion erhobene Verfahrensrüge (Beschwerdebegründung S. 22) bedarf daher keiner Vertiefung.

19. 1.3 Zur Bedeutung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen erhebt der Kläger eine Grundsatzrüge, die er unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - (BVerwGE 134, 166) um eine Divergenzrüge ergänzt hat (Beschwerdebegründung S. 33). Nach Bekanntgabe der schriftlichen Gründe des genannten Urteils hat er die Divergenzrüge mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2009 weiter begründet.

20. Er hält für grundsätzlich klärungsbedürftig, ob bei der Prüfung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nach § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG bzw. nach den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften zu Gunsten des Vorhabens bereits berücksichtigt werden darf, dass in der betreffenden Zulas­sungsentscheidung dem Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des Net­zes Natura 2000 auferlegt wurden.

21. Diese Frage bedarf jedenfalls nach Ergehen des genannten Urteils vom 9. Juli 2009 keiner grundsätzlichen Klärung mehr. Der Senat hat dort ausgeführt (Rn. 28):
Auch Kohärenzsicherungsmaßnahmen können jedoch das Gewicht des Integritätsinteresses mindern. Voraus­setzung hierfür ist, dass sie einen Beitrag auch zur Erhaltung der Integrität des FFH-Gebiets leisten. Kohärenzsicherungsmaßnahmen können eine erhebliche Beeinträchtigung zwar nicht ausschließen. Insoweit unterscheiden sie sich von Vermeidungsmaßnahmen, die bei der Prüfung nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL relevant sind und für die der volle Nachweis ihrer Wirksamkeit erbracht sein muss. An Kohärenzsicherungsmaßnahmen sind dagegen weniger strenge Anforderungen zu stellen. Für die Eignung ei­ner Kohärenzsicherungsmaßnahme genügt es, dass nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand eine hohe Wahrscheinlichkeit ihrer Wirksamkeit besteht. Mit Rücksicht auf den prognostischen Charakter der Eignungsbeurteilung verfügt die zuständige Behörde bei der Entscheidung über Kohärenzsicherungsmaßnahmen über eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative (Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 202). Gleichwohl muss sich die Wirkung von Ko­härenzsicherungsmaßnahmen nicht darin erschöpfen, durch Ausgleich etwa an anderer Stelle einen funktionalen Beitrag zur Sicherung der Kohärenz von Natura 2000 zu leisten. Sie können im Einzelfall auch zur Minderung der Beeinträchtigung beitragen. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die Beeinträchtigung eingriffs- und zeitnah und mit hoher Erfolgsaussicht ausgeglichen werden kann. Eine solche Beeinträchtigung wiegt weniger schwer als ei­ne Beeinträchtigung, bei der ein Ausgleich nur eingriffsfern, langfristig und mit relativ ungewissem Erfolg möglich ist (vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-239/04 - Sig. 2006, 1-10183 Rn. 54). Ob Kohärenzsicherungsmaßnahmen in diesem Sinne einen Beitrag zur Wahrung der Integrität des FFH-Gebiets leisten, beurteilt sich nach den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls. Zur Eingriffs- und Zeitnähe der Maßnahmen sowie der Wahrscheinlichkeit ihrer Wirksamkeit geben die naturschutzfachlichen Gutachten Auskunft. Sollen Kohärenzsicherungsmaßnahmen bei der Gewichtung des Integritätsinteresses eingestellt werden, muss anhand der Gutachten nachvollziehbar dargelegt werden, welcher Ef­fekt von den angeordneten Maßnahmen ausgeht. Von Bedeutung kann dabei auch sein, ob die Maßnahmen vor Eingriffsbeginn abzuschließen sind. Ebenso kann eine Rolle spielen, ob der Ausgleich unmittelbar am Ort der Beeinträchtigung oder nur durch Anlegung und Entwicklung eines Lebensraums oder Habitats an anderer Stelle erfolgt. Unzulässig ist es jedenfalls, das Gewicht des In­tegritätsinteresses pauschal mit dem Hinweis zu relativieren, dass geeignete Kohärenzsicherungsmaßnahmen angeordnet worden sind

22. Weiteren Klärungsbedarf lässt auch die ergänzende Beschwerdebegründung nicht erkennen.

23. Die Divergenzrüge, von deren Zulässigkeit auszugehen ist, bleibt ebenfalls ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat seiner Entscheidung keinen Rechtssatz zugrunde gelegt, der zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge­richts im Widerspruch stünde. Die auf Seite 2 der ergänzenden Beschwerdebegründung unter 1.1 enthaltene Formulierung gibt die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts verkürzt wieder. Das Oberverwaltungsgericht weist zwar auf S. 96 seines Urteils darauf hin, schließlich sei auch im Rahmen der Abwägung des Eingriffs mit dem Erhaltungsinteresse bereits zu berücksichtigen, dass der Beklagte im Planfeststellungsbeschluss - wie noch auszuführen sein werde - die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 vorgesehen und verbindlich festgelegt habe. Das Oberverwaltungsgericht gewichtet damit jedoch nicht das Integritätsinteresse pauschal geringer. Es unterscheidet vielmehr zwischen Schadenminderungs- und -begrenzungsmaßnahmen (UA S. 94) bzw. Maßnahmen der Minimierung (UA S. 96) und Kohärenzsicherungsmaßnahmen (UA S. 111 ff.). Die Ausführungen zu den Kohärenzsicherungsmaßnahmen (UA S. 111 - 122) verdeutlichen, dass das Oberverwaltungsgericht - in Übereinstimmung mit dem in Bezug genommenen Urteil des Senats, das das Oberverwaltungsgericht zum Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht kennen konnte, - bei der gebotenen Abwägung das Interesse an der Integrität des betroffenen FFH-Gebiets (Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 154) und nicht lediglich das bloße Interesse an der Kohärenz von Natura 2000 (Urteil vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 27) in den Blick genommen hat. Es hat sich ersichtlich von der zutreffenden Vorstellung leiten lassen, dass auch Kohärenzsicherungsmaßnahmen das Gewicht des Integritätsinteresses mindern können, vorausgesetzt, dass sie einen Beitrag auch zur Erhaltung der Integrität des FFH-Gebiets leisten (Urteil vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 28). Nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, die auf einer Würdigung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls beruhen, ist ein Teil der Kohärenzsicherungsmaßnahmen ersichtlich geeignet, einen Beitrag zur Erhaltung der Integrität des Vogelschutzgebiets oder des FFH-Gebiets zu leisten und erschöpft sich gerade nicht darin, durch Ausgleich etwa an anderer Stelle funktional zur Sicherung der Kohärenz von Natura 2000 beizutragen. Dass das Oberverwaltungsgericht in der angegriffenen Passage nicht ausdrücklich seinen Rechtssatz dahingehend präzisiert hat und die Voraussetzungen formuliert hat, unter denen auch Kohärenzsicherungsmaßnahmen das Gewicht des Integritätsinteresses mindern können, führt nicht auf die behauptete Divergenz.

24. 1.4 Auch die zum Artenschutz aufgeworfene Frage ob „außergewöhnliche Umstände" im Sinne der Recht­sprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 -) jedenfalls dann vorliegen, wenn mit dem Planfeststellungsbeschluss, der eine Ausnahme gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG zulässt, ein Verkehrsinfrastruktur- vorhaben zugelassen wird, für das zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses streiten und für das eine zumutbare Alternativlösung nicht vorhanden ist,
rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, da sie sich - soweit es nicht ohne­hin auf die konkrete Würdigung des Einzelfalls ankommt - auf der Grundlage der maßgeblichen rechtlichen Regelungen sowie der vorhandenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts beantworten lässt.

25. Nach § 43 Abs. 8 Satz 1 BNatSchG 2007 können die zuständigen Behörden unter anderem Ausnahmen aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher wirtschaftlicher oder sozialer Art zulassen (Nr. 5). Mit dieser Formulierung knüpft der deutsche Gesetzgeber ebenso wie mit den weiteren Regelungen in diesem Absatz an die Formulierung in Art. 16 Abs. 1 Buchst. c der FFH-RL an. Hierzu kann auf den „Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-RL 92/43/EWG" der Kommission (Leitfaden) verwiesen werden, auf den der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - (Sig. 2007, 1-4713 Rn. 29) und der Senat in seinem Beschluss vom 1. April 2009 - BVerwG 4 B 61.08 - (NVwZ 2009, 910 Rn. 55) Bezug genommen haben. Außergewöhnliche Umstände können nicht nur bei der unmittelbaren Gefährdung höchster Güter vorliegen (Beschlüsse vom 1. April 2009 a.a.O. Rn. 53 und - BVerwG 4 B 62.08 - NuR 2009, 414 Rn. 39). Nur von öffentlichen oder privaten Körperschaften geförderte öffentliche Interessen können gegen die Erhaltungsziele der Richtlinie abgewogen werden (Leitfaden, Rn. 111.2.3, S. 67 ff.). Derartige öffentliche Interessen bejaht und begründet das Oberverwaltungsgericht nicht lediglich damit, dass es sich um ein „alternativloses Verkehrsinfrastrukturvorhaben" handelt, sondern es stellt darauf ab, dass es um ein Vorhaben von hoher Dringlichkeit gehe (UA S. 134). Ferner hebt die Kommission in ihrem Leitfaden hervor, dass das öf fentliche Interesse überwiegen muss. Dementsprechend ist nicht jede Form von öffentlichem Interesse sozialer oder wirtschaftlicher Art hinreichend, insbesondere wenn man es dem besonderen Gewicht der durch die Richtlinie geschütz­ten Interessen gegenüberstellt. Vielmehr muss - auch nach der Auffassung der Kommission - zwischen den jeweiligen Interessen sorgfältig abgewogen werden. Eine derartige Abwägung hat das Oberverwaltungsgericht im vorliegenden Fall vorgenommen. Weder dem Leitfaden der Kommission noch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lässt sich jedoch entnehmen, dass das Gewicht der in der genannten Abwägung für eine Ausnahme sprechenden öffentlichen Belange nicht auch bei der Prüfung der Auswirkungen auf den Erhaltungszustand in die Waagschale geworfen werden dürften.

26. Ferner ist vorliegend zu berücksichtigen, dass nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts die lokalen Populationen sämtlicher betroffener Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungs-, -minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen in ihrem Erhaltungszustand stabil bleiben (UA S. 133). Die im öffentlichen Interesse liegende Maßnahme trägt somit nicht zu einer Verschlechterung des gegenwärtigen Zustands bei. Damit ist die weitere in § 43 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG 2007 enthaltene Voraussetzung, wonach sich der Erhaltungszustand einer Art durch die genehmigte Maßnahme nicht verschlechtern darf, erfüllt. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner im Einklang mit dem genannten Leitfaden der Kommission bereits entschieden, dass dann, wenn der Erhaltungszustand der betroffenen lokalen Population günstig bleibt, damit zugleich fest steht, dass keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art in ihrem überörtlichen Verbreitungsgebiet zu besorgen sind. Lediglich wenn sich dem Vorhaben die Unbedenklichkeit für die lokale Population nicht attestieren lässt, ist ergänzend eine weiträumigere Betrachtung geboten (Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 249). Daher folgen aus dem Hinweis des Oberverwaltungsgerichts, dass sich bestimmte Arten - wie etwa die
Bechsteinfledermaus und einige Amphibienarten - „bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise nicht (mehr) in einem günstigen Erhaltungszustand befinden" (UA S. 133), keine weitergehenden Anforderungen an den Projektträger. Auch der FFH-Richtlinie in Verbindung mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lässt sich nicht entnehmen, dass die in den Mitgliedstaaten zuständigen Genehmigungsbehörden gehalten wären, weitergehende Anforderungen aufzustellen. In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - auf die sich die Beschwerde selbst bezieht - ist geklärt, dass die Formulierung in Art. 16 der FFH­RL „unter der Bedingung, dass die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen" der Erteilung von Aus­nahmen nicht von vornherein entgegensteht. Dabei handelt es sich nach der Auffassung der Generalanwältin um eine Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rs. C-342/05 - Sig. 2007,1-04713 Rn. 54), das nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland als Teil des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang genießt, sondern auch zu den elementaren Grundsätzen des Rechts der Europäischen Union zählt. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juni 2007 (a.a.O. Rn. 29) sind solche Ausnahmen „unter außergewöhnlichen Umständen" weiterhin zulässig, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass sie den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Populationen nicht verschlechtern oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht behindern können. Die Heranziehung der Fassungen dieser Formulierung in anderen Sprachen - „a titre ex­ceptionel"; „by way of exception";,,con caracter excepcional" - macht deutlich, dass sich die entscheidende Behörde des Ausnahmecharakters ihrer Entscheidung bewusst zu sein und die Ausnahme entsprechend zu begründen hat, der durch die Abweichungstatbestände in Art. 16 Abs. 1 Buchst. a - e FFH-RL ab­gesteckte Rahmen jedoch nicht verlassen wird (vgl. auch Beschluss vom 17. April 2010 - BVerwG 9 B 5.10 -).

27. Ob die Genehmigung eines Verkehrsinfrastrukturvorhabens, für das zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses streiten und für das eine zumutbare Alternativlösung nicht vorhanden ist, stets eine Ausnahme in diesem Sinn rechtfertigt, bedarf entgegen der Ansicht der Beschwerde vorliegend kei­ner Klärung; die Frage ließe sich ohnehin nicht in dieser Allgemeinheit ohne Berücksichtigung der im Einzelfall vorzunehmenden Abwägung beantworten. Denn im vorliegenden Fall tritt hinzu, dass sich der Erhaltungszustand der be­troffenen lokalen Population sämtlicher Arten vorhabenbedingt aufgrund der vorgesehenen Schadensvermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen nicht verschlechtern wird (UA S. 134), mithin stabil bleibt und lediglich bestimmte Arten sich bundesweit (möglicherweise) nicht in einem günstigen Zustand be­finden. Auf den Zustand, in dem sich die Arten bundesweit befinden, hat der Vorhabenträger jedoch keinen Einfluss. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, ihn nicht mit Anforderungen zu belasten, die nicht seinen Verantwor­tungsbereich betreffen. Auch der genannte Leitfaden der Kommission geht da­von aus, dass danach zu differenzieren ist, welches der tatsächliche Erhal­tungszustand der betroffenen Art auf biogeografischer Ebene und auf Ebene der (lokalen) Population ist und welche Auswirkungen die Ausnahme als solche hat (Leitfaden, Rn. 49). In Fällen, in denen der Erhaltungszustand auf den ver­schiedenen Bewertungsebenen unterschiedlich ist, ist zunächst die Situation auf Populationsebene zu berücksichtigen (Leitfaden, Rn. 52). Diese Gesichts­punkte sind in die sowohl nach nationalem Recht als auch nach Europarecht gebotene Abwägung einzubeziehen.

28. 1.5 Auch die Frage ob ein anerkannter Naturschutzverein auch dann noch gemäß § 61 Abs. 3 BNatSchG mit seinen vor Klageerhebung nicht erhobenen, im gerichtlichen Verfahren dann aber geltend gemachten Einwendungen ausgeschlossen ist, wenn der angegriffene Planfeststellungsbeschluss während des gerichtlichen Verfahrens geändert oder er­gänzt wird,
rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision. Dabei geht der Senat zugunsten des Klägers davon aus, dass die zur Auslegung von § 61 Abs. 3 BNatSchG 2007 gestellte Frage auch noch nach der Änderung von § 10 Abs. 4 Satz 2 LuftVG ihre grundsätzliche Bedeutung nicht verloren hat

29. In der von der Beschwerde durch die Formulierung der Frage vorgegebenen Allgemeinheit würde sich die Frage nicht stellen. Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nicht die unbeschränkte Möglichkeit eröffnet, alte wie neue Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen. Vielmehr wird das Verwaltungsverfahren nur insoweit aufgegriffen, als es zur Beseitigung der gerichtlich festgestellten oder von der Behörde selbst erkannten Mängel im ergänzenden Verfahren erforderlich ist. Den anerkannten Naturschutzvereinen eröffnen sich nur dann neue Einwendungs- oder Klagemöglichkeiten, wenn eine Planänderung vorgenommen worden ist, die zu neuen oder anderen Belastungen für Natur und Landschaft führt (Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - BVerwG 9 B 15.08 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 35 Rn. 28, vom 22. Septem­ber 2005 - BVerwG 9 B 13.05 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 189 S. 193 f. und vom 23. November 2007 - BVerwG 9 B 38.07 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 30). Der entgegenstehenden Auffassung in der Beschwerdebegründung ist nicht zu folgen. Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts führen die Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses hier ausschließlich zu einer Reduzierung des Eingriffs ohne zusätzliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen der Schutzgebiete und betreffen nur Detailregelungen (UA S. 95 f.).

30. 2. Auch die Verfahrensrügen bleiben ohne Erfolg.

31. 2.1 Der Kläger sieht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darin, dass das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil eine Formulierung aus dem Flughafenkonzept der Bundesregierung 2009 übernommen habe, obwohl dieses erst am 27. Mai 2009 und damit nach Schluss der mündlichen Verhandlung veröffentlicht worden sei und er somit hierzu nicht habe Stellung nehmen können.

32. Diese Rüge greift nicht durch. Sie bezieht sich auf folgende Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts: „Im neuen Flughafenkonzept der Bundesregierung wird zur Bedeutung des Geschäftsreiseflugverkehrs ausgeführt, angesichts zunehmender internationaler Verflechtungen gewinne die schnelle Erreichbarkeit entfernter Ziele künftig weiter an Bedeutung. Damit steige der Einfluss des Luftverkehrs auf die wirtschaftliche Prosperität der Regionen. Die Nutzung von Geschäftsreiseflugzeugen ermögliche es, flexibel, schnell und komfortabel jeden Wirtschaftsraum in Europa direkt (Punkt zu Punkt) zu erreichen. Eine vergleichbare Mobilität ermögliche kein anderes Verkehrsmittel" (UA S. 92). Diese sehr allgemeinen, zum Teil nahezu selbstverständlichen Ausführungen betreffen keine Tatsachen, die erst nach Abschluss der mündlichen Verhandlung er­mittelt (vgl. hierzu den von der Beschwerde angeführten Beschluss vom 16. August 2000 - BVerwG 7 B 66.00 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 27 [in­soweit in Buchholz nicht veröffentlicht]) oder entstanden wären. Vielmehr ist - was die Beschwerde auch nicht in Frage stellt - auf die Bedeutung des Geschäftsreiseflugverkehrs sowohl im Planfeststellungsbeschluss als auch in den Schriftsätzen der Beteiligten hingewiesen worden. Einen Beleg für die Bedeu­tung des hier konkret betroffenen Standorts sollen die vom Oberverwaltungsgericht wiedergegebenen Formulierungen aus dem Flughafenkonzept ersichtlich nicht erbringen. Mit auf den Standort bezogenen Überlegungen setzt sich das Oberverwaltungsgericht vielmehr sowohl vor als auch nach der zitierten Passage auseinander. Der Umstand, dass die angeführten allgemeinen Ausführungen in dem erst nach der mündlichen Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts beschlossenen und veröffentlichten Flughafenkonzept in dieser Weise formuliert worden sind, stellt keine Tatsache dar, die das Oberverwaltungsgericht verpflichtet hätte, auf seine Wiedergabe zu verzichten, wenn die Beteiligten hierzu nicht ausdrücklich haben Stellung nehmen können.

33. Im Übrigen legt die Beschwerde nicht dar, dass die in der Passage enthaltene Beschreibung der Bedeutung des Luftverkehrs, insbesondere des Geschäftsreiseflugverkehrs in der Sache unzutreffend sei. Sie verweist lediglich darauf, dass sich im Flughafenkonzept Aussagen zu anderen Fragestellungen (Bedeu­tung von Regionalflughäfen etc.) fänden, auf die sie verwiesen hätte. Noch weniger legt sie dar, dass das Oberverwaltungsgericht, wenn es das - vermeintlich verletzte - rechtliche Gehör gewährt hätte, auf der Grundlage seiner materiell- rechtlichen Auffassung zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre. Dies wäre vorliegend jedoch in besonderer Weise geboten, da das Oberverwaltungsgericht sich unmittelbar vor und nach den wiedergegebenen allgemeinen Passagen ausführlich mit den für das Vorhaben im Hinblick auf seine Stellung in der betreffenden Region sprechenden Gesichtspunkten auseinandersetzt und das Ergebnis seiner Abwägung umfassend begründet.

34. 2.2 Auch die Aufklärungsrüge greift nicht durch. Das Oberverwaltungsgericht hat den Beweisantrag Nr. 1 (UA S. 20) mit der Begründung abgelehnt, mit dem Vortrag, im Bereich des Runkedebunk am Nordrand der Insel Horn befinde sich ein Vorkommen des prioritären Lebensraumtyps *91 E0 und dieses werde durch das Vorhaben beeinträchtigt, sei der Kläger präkludiert. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung sei zu dem Ergebnis gelangt, im Wirkungsbereich des Vorhabens sei ein diesem prioritären Lebensraumtyp zuzurechnendes Vorkommen nur in einem - hier nicht streitigen - schmalen Streifen am Ufer der Insel Horn vorhanden. Der Kläger hätte daher im Verwaltungsverfahren thematisieren müssen, dass nach seiner Ansicht auch an anderer Stelle der Insel Horn eine Zuordnung zu diesem Lebensraumtyp hätte erfolgen müssen (UA S. 65 f.).

35. Das Oberverwaltungsgericht hat den Beweisantrag somit aus Gründen des sachlichen Rechts auf der Grundlage seiner insoweit maßgeblichen Rechtsauffassung - die im Übrigen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang steht (vgl. hierzu oben 1.5) - abgelehnt. Dem steht nicht entgegen, dass während des gerichtlichen Verfahrens eine Änderung und Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt ist. Denn als Folge der Präklusion durfte das Oberverwaltungsgericht auf der Grundlage des Ergebnisses der Verträglichkeitsprüfung ohne weitere Beweiserhebung davon ausgehen, dass in dem betreffenden Gebiet der genannte Lebensraumtyp nicht vorhanden ist. Dementsprechend konnte es ohne Verfahrensfehler die Schlussfolgerung zie­hen, dass auch eine Beeinträchtigung dieses Lebensraumtyps nicht in Betracht kommt.

36. Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2, § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 GKG.

Luftverkehrsrecht                                                                           Fachpresse: ja
Naturschutzrecht

Rechtsquellen:
LuftVG                                  § 6
BNatSchG 2009                    § 34 Abs. 3; § 64
FFH-Richtlinie                       Art. 6 Abs. 4; Art. 7; Art. 16
Vogelschutz-Richtlinie          Art. 4

Stichworte:
Verkehrslandeplatz; Alternativenprüfung; Standortalternative; Vogelschutzge­biet; Wechsel des Schutzregimes; Artenschutz; Erhaltungszustand; Verbands- klage; Präklusion.

Leitsätze:
Der Ausbau und die zivile Mitbenutzung eines zur Zeit militärisch genutzten Flugplatzes kann nur dann eine zumutbare Alternativlösung für den Ausbau eines zivilen Verkehrslandeplatzes darstellen, wenn die mit dem Vorhaben an­gestrebten Ziele auch dort realistischerweise innerhalb eines absehbaren Zeit­raums verwirklicht werden können.
Wenn die Erklärung des betreffenden Vogelschutzgebiets im Einklang mit den Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechts erfolgt ist, steht der Umstand, dass das Bundesland an anderer Stelle ein weiteres Vogelschutzge­biet hätte ausweisen müssen, dem Regimewechsel (Art. 7 FFH-RL) nicht ent­gegen.

Beschluss des 4. Senats vom 3. Juni 2010 - BVerwG 4 B 54.09

I. OVG Koblenz vom 08.07.2009 - Az.: OVG 8 C 10399/08 -
02/2010 - Flugplatz Speyer - Erste Baumrodungen angelaufen

Pressebericht der BI "Lebensqualität..."

Frühlingserwachen im Speyerer Altrhein


Nicht der Orkan „Xynthia“ sondern schwere Maschinen haben in den vergangenen Tagen eine 1 km lange und 40 m breite Schneise in den Angelhofer Wald nördlich der Gaststätte „Angelhof“geschlagen. Bäume und Sträucher wurden im Auftrag der Flugplatzbetreiber- gesellschaft Speyer-Ludwigshafen (FSL), der Eigentümerin dieses Gebietes, nicht fachgerecht von einer auf Erdbau und Abriss spezialisierten Lingenfelder Firma  radikal beseitigt. Nur wenige Bäume blieben stehen. Ein gezieltes Entfernen standortfremder Bäume und Sträucher war bei dieser Radikalmaßnahme nicht zu erkennen. Ein Schaden, der trotz Neubepflanzung,  in den nächsten 50 Jahren nicht wieder gutgemacht werden kann. „Warum das alles?“ fragt man sich. Eigentlich gehört das Gebiet zum Schutzgebietsnetz „Natura 2000“.

Die Fläche von insgesamt 6,2 ha des Vogelschutzgebietes „Otterstadter Altrhein und Angelhofer Altrhein“  ist nach dem Planfeststellungsbeschluss der Genehmigungsbehörde zum Ausbau des Speyerer Flugplatzes als Ausgleichsfläche für die vorgesehene Zerstörung eines Teils des Speyerer Auwaldes ausgewiesen. Auf dem Gebiet der Insel Horn gehen rund 4 ha der streng geschützten naturnahen Hartholzaue durch extreme Eingriffe verloren und zusätzlich werden noch auf einer Fläche von mehr als 10 ha Einzelbäume, die in die Einflugschneise ragen, gekappt. Diese Maßnahmen zerstören den Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen. Speyer verliert eines seiner wertvollsten Naherholungsgebiete.

Die Flugplatzbetreibergesellschaft hat es eilig. Obwohl das Urteil des OVG Koblenz vom  Juli 2009, das den Flugplatzausbau beschloss,  noch nicht rechtskräftig ist, haben sie mit den Vorbereitungen zum Ausbau jetzt begonnen, weil  die oben beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen am Angelhofer Altrhein zuerst durchgeführt werden müssen, bevor dann mit den Arbeiten zur Herstellung der Hindernisfreiheit in den Bereichen der Insel Horn und der Goldgrube begonnen werden kann.

Viele Grüße
Ihr Willi Weinerth
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2009
10/2009 - Flugplatz Speyer - Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt

Der Gemeinderat von Oberhausen-Rheinhausen hat beschlossen, den BUND auch weiterhin finanziell zu unterstützen, um den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer zu verhindern.
Mittlerweile wurde durch den BUND die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgericht Koblenz vom 08.07.2009  beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingelegt.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Oberhausen-Rheinhausen, drücken wir alle die Daumen, dass der Beschwerde stattgegeben wird. Dies würde bedeuten, dass das gesamte Verfahren neu aufgerollt werden würde.
Nachfolgend die Pressemitteilung über die Einreichung der Beschwerde:

 Von: Erwin Manz
 Betreff: BUND-Pressemitteilung Flugplatz Speyer
 Datum: Donnerstag, 8. Oktober 2009, 9:32
 
Verkehrslandeplatz Speyer
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt
Flugplatzausbau verstößt gegen europäisches Naturschutzrecht


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgericht Koblenz vom 8.7.2009 eingelegt. Nach Ansicht des BUND steht die geplante Verlängerung der Landebahn des Verkehrslandeplatzes Speyer im Widerspruch zum Europäischen Naturschutzrecht.
Das OVG Rheinland-Pfalz hatte in seinem Urteil vom 8.7.2009 die Klage des BUND abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Dagegen hat nun der BUND beim Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Dr. Bernhard Braun (BUND-Landesvorsitzender) erklärt: „Das Urteil des OVG wirft etliche Grundsatzfragen auf, die wir nun höchstrichterlich klären lassen wollen.“ Im Einzelnen trägt der BUND folgendes vor:

1. Dürfen bei der Prüfung von Standortalternativen für einen Flughafenausbau bestimmte Alternativen von vorneherein ausgeschlossen werden, bloß weil für diese noch kein Vorhabensträger zur Verfügung steht?
Der BUND hatte die Umwidmung des ehemaligen Militärflugplatzes Coleman Airfield in Mannheim wegen geringer Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und geringer Sicherheitsrisiken als Alternative vorgeschlagen.

2. Gibt es für Vogelarten, bei denen die wichtigsten Hauptvorkommen im Lande nicht geschützt worden sind, weiterhin faktische Vogelschutzgebiete?
Der BUND rügte, dass der vom Eingriff betroffene und in einem Vogelschutzgebiet gelegene Auwald einer der landesweit besten Lebensräume u. a. für den Grauspecht ist. Diese Art ist im Land Rheinland-Pfalz vollkommen unzureichend und im betreffenden Vogelschutzgebiet gar nicht geschützt.

3. Dürfen bei der Prüfung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses Kohärenzmaßnahmen bereits zugunsten des Projektes gewertet werden?
Der BUND vertritt den Standpunkt, dass zunächst die Abwägung zwischen öffentlichen Belangen und der Schwere des Eingriffs vorgenommen werden muss und erst danach die Anforderung der Kohärenzsicherung eingreift. Durch die Argumentationsweise des OVG Koblenz dagegen werden die beiden gesetzlichen Anforderungen vermengt und die wirklichen Auswirkungen des Projektes verschleiert.

4. Kann ein Naturschutzverband auch dann noch mit einzelnen seiner Einwendungen präkludiert sein, wenn der angegriffene Planfeststellungsbeschluss noch während des Gerichtsverfahrens geändert bzw. ergänzt wird?
Das OVG Koblenz stellt in seinem Urteil fest, dass der BUND im Verwaltungsverfahren nicht alle Einwendungen in ausreichender Tiefe dargestellt hatte (Präklusion), gestattet aber der Gegenseite im Verfahren erhebliche Korrekturen der Planung. Dies wird vom BUND als Ungerechtigkeit angesehen.
Dr. Bernhard Braun erklärt: „Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht sich unserer Rüge anschließt und das Verfahren neu aufgerollt wird.“
Der BUND erhofft sich vom Revisionsverfahren auch, dass dadurch über Falschangaben in den Planunterlagen neu verhandelt werden kann. So war in den Planunterlagen zu lesen, dass die Höhe des Speyerer Domes nur 171 m ü. NN betrage. In Wirklichkeit, auch durch die Deutsche Flugsicherung bestätigt, liegt die Spitze aber bei 184 m ü. NN. Damit ragt die Turmspitze 22 m in den hindernisfrei zu haltenden Raum und nicht 9 m, wie in den Planunterlagen zu lesen war.
 
Für Rückfragen:
Dr. Bernhard Braun, 0621 5294080 bzw. 0177-4638793
Roland Kirsch , 06232 77137
Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber, 0761 202699-33


07/2009 - Richterspruch liegt vor

Flugplatz Speyer darf ausgebaut werden

Nach 20-jährigem Kampf gegen den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer stehen wir dem Urteil vom 8. Juli 09 des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz wie betäubt gegenüber. Nach Meinung des Richters stehe das hohe öffentliche Interesse (??) im Vordergrund und somit muss das Europäische Recht auf Vogelschutz und vor allem die Sicherheit und Lebensqualität der unmittelbaren Anwohner zurückstehen.

Wie kann es sein, dass Industrie-Interessen (Fa. BASF und Fa. Heberger) weit aus höher bewertet werden als die Sicherheit der Menschen? Wo gibt es noch ein Flugplatz in unmittelbarer Nähe eines Atomkraftwerks, direkt neben der Landebahn ein Chemieunternehmen mit riesigem Tanklager und in der Einflugschneise ein Krankenhaus, ein großes Schwimmbad, der Festplatz und nicht zu vergessen, das Weltkulturerbe der Speyerer Dom? Aber all dieses zählt anscheinend nicht, das „Kapital“ ist mächtiger!

Und müssen wir jetzt sagen: „ War es das? Können wir gar nichts mehr dagegen tun?“

Das Oberverwaltungsgericht hat noch nicht einmal die Revision zu diesem Urteil zugelassen. Hiergegen können unsere Anwälte noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Ob dies geschieht muss noch überprüft werden.

Wir jedenfalls, sind fassungslos und maßlos enttäuscht.


Das einzige, was für unsere Gemeinde in dieser Sache positiv zu bewerten ist, ist die Einschränkung des Nachtfluges. Zwischen 0.00 und 5.00 Uhr dürfen keine Flugbewegungen stattfinden. Soll dies das Trostpflaster für uns sein?

Der Freundeskreis der FÖDL bedankt sich bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die gemeinsam mit uns über die Jahre hinweg bei allen Aktionen, Demonstrationen, Einsprüchen usw. mit gemacht haben um diesen Ausbau zu verhindern. Wir alle haben unser Möglichstes getan – und wir sollten immer daran denken: „Wer nicht für eine Sache einsteht und kämpft, der hat bereits im vorhinein verloren.“ Immerhin, 20 Jahre konnten wir den Flugplatzausbau aufschieben!

Ihre sehr traurige
Marion Pietsch



05/2009 - Gerichtsverhandlung vor dem OVG Koblenz

Flugplatzausbau Speyer

Das Urteil wird am Mittwoch, den 8. Juli um 14 Uhr verkündet!

Flugplatzbetreiber geben zu, dass der Ausbau nicht der Sicherheit dient!


Die letzte (!?) Runde im Streit um den Ausbau des Verkehrslandeplatzes in Speyer wurde mit dem Gerichtsverfahren vor dem OVG in Koblenz eingeläutet. 3 Tage dauerte der Schlagabtausch, den sich unsere Anwälte mit den Ausbauwilligen gaben.
Am 1. Prozesstag machten sich einige Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde gemeinsam mit Speyerer Bürger sehr früh auf und fuhren mit einem eigens gecharterten Bus nach Koblenz.
Natürlich waren die Gemeinderätinnen der FÖDL alle mit dabei.
So wurde der Zuschauerraum mit Ausbaugegnern gefüllt und wir konnten hautnah die Verhandlung verfolgen. Spannend war es; wir mussten uns um 17.30 Uhr regelrecht losreißen, um die Heimreise wieder anzutreten. Im Bus ging die Diskussion natürlich weiter und am liebsten wären alle auch die beiden nächsten Verhandlungstage mit dabei gewesen.

Um was ging es: Verhandelt wurde über Naturschutzbelange. Es ging unter anderem um eine geschützte Fledermausart, um Eisvogel, Beutelmeise und Grauspecht. Was passiert mit diesen Arten, wenn die schweren Arbeits-Maschinen in den Auwald eindringen um die sogenannte Hindernisfreiheit für die Flugzeuge herzustellen. Am Ende machten die Beklagten ihren geplanten Kahlschlag von 7,1 ha Eichen-Hartholzaue rückgängig. Stattdessen sollen dort „nur“ die Baumkronen per Hubschrauber entnommen werden, damit der im Boden lebende Kammolch nicht durch schwere Maschinen oder herab fallende dicke Äste gefährdet wird. Aber selbst dieses Zugeständnis wird den Auwald nicht retten. Durch den plötzlichen Lichteinfall würde sich das geschützte Bodenleben total verändern. Maiglöckchen und Bärlauch ade! Die geschützte Auwaldflora werde sofort von eingeschleppten kanadischen Goldruten überwuchert, so ein Gutachter.
Streitthema im Prozess waren auch die tatsächlichen Flugbewegungen. Der Flugplatzbetreiber wartete mit viel höheren Zahlen auf, die aber nicht mit den aktuellen Zahlen übereinstimmten. Unsere Anwälte machten klar, dass für die insgesamt 1400 Flüge kein Ausbau von Nöten wäre. Weiter ging es über Flugsicherheit, nicht eingehaltene Platzrunden, Unfallrisiko, Sichtverhältnisse bei Nebel und das Risiko von Vogelschlag.

Am Ende der Verhandlung mussten die Flugplatzbetreiber zugeben, dass der Ausbau nicht der Sicherheit dient, im Gegenteil, für die nähere Umgebung (!) ergibt sich sogar eine Verschlechterung. Es bestehe aber ein großes öffentliches Interesse für Einkommen und Arbeitsplätze wurde von dessen Seite argumentiert. Der Sachverständige Jürgen Mihlan rechnet künftig mit mehr düsengetriebenen Maschinen.

Wie der zuständige Richter die vorgebrachten Argumente und Sachlagen bewertet, bleibt mit Spannung abzuwarten. Am 8. Juli um 14 Uhr wird das Urteil verkündet.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir werden Sie auch weiterhin in Sachen Flugplatz auf dem laufenden halten. Es bleibt uns jetzt nur noch Daumendrücken.

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